Unter freiem Himmel
Gottesdienste im Freien

Das Wiedersehen zu einem gemeinsamen Gottesdienst beging die Pfarre Graz-Christkönig..... | Foto: Lang
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Das Wiedersehen zu einem gemeinsamen Gottesdienst beging die Pfarre Graz-Christkönig im Pfarrgarten. Ein Schuss Desinfektionsmittel zur Begrüßung und Abstandsmarkierungen für die Plätze waren nötige Hilfsmittel für diszipliniertes Feiern in Corona-Zeiten. Im Vordergrund stand aber die spürbare Freude, wieder gemeinsam feiern zu können. Für Gottesdienste im Freien wurden knapp davor, siehe unten, eigene Richtlinien herausgegeben. Sie schließen an viele Vorgaben für das Feiern in Kirchenräumen an, sind aber eine Möglichkeit für Gottesdienste in der Größe einer üblichen Gottesdienstgemeinde. Für überregionale Großgottesdienste eignet sich auch der freie Himmel derzeit noch nicht.

Neue Regeln gibt es jetzt auch für das Feiern unter freiem Himmel während der Corona-Maßnahmen.

Die Österreichische Bischofskonferenz hat Regeln für Gottesdienste im Freien erlassen, die mit 15. Mai in Kraft getreten sind. Sie gelten für eine typische (pfarrliche) Gottesdienstgemeinde. Nicht gedacht ist an überregionale gottesdienstliche „Großveranstaltungen“. Diese sollten wegen zu großer Ansteckungsgefahr vermieden werden.

Grundregel ist auch bei Gottesdiensten im Freien der Abstand von mindestens einem Meter zwischen den Mitfeiernden. Weniger Abstand ist nur bei im gleichen Haushalt lebenden Personen möglich. Dringend empfohlen wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. In Kirchenräumen ist ein solcher, auch außerhalb der Gottesdienste, verpflichtend. Für alle sollen Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Ein Willkommensdienst sorgt für eine angemessene Platzwahl und das Einhalten der Bestimmungen.

Wie im Kirchenraum ist auch im Freien das gemeinsame Beten und Singen zu beschränken und teilweise zu delegieren. Zur musikalischen Gestaltung können aber nur kleine Gruppen (etwa bis zu vier Personen) herangezogen werden, keinesfalls große Chöre oder Musikkapellen in großer Besetzung.
Auch für das Fronleichnamsfest gilt diese Regel. Daher wird es auch Prozessionen in üblicher Form kaum geben. Prozessionen könnten nur schlicht und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen, vor allem Abstand, erfolgen. Möglich ist aber eine Messe im Freien mit anschließender Verehrung des Allerheiligsten

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Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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