Weltkirche
Muslimische Fastenzeit geht zu Ende

Ein muslimisches Ehepaar beim Iftar - der traditionellen Mahlzeit im Ramadan nach Sonnenuntergang.  | Foto: KNA
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Am Abend des 1. Mai endet heuer der Ramadan, der Fastenmonat der Muslime. Fasten ist eine der fünf Säulen des Islam. In der Fastenzeit ist zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang Essen, Trinken und Rauchen verboten. Vor Sonnenaufgang ist eine leichte Mahlzeit erlaubt. Nach Sonnenuntergang wird dann normalerweise im Kreis der Familie oder Freunde gegessen. Dieses Mahl wird im Islam als Iftar bezeichnet (siehe Bild). Menschen in besonderen Lebenssituationen, wie Schwangere, stillende Mütter, Kinder, Kranke oder Reisende, sind vom Fasten ausgenommen. Am Ende des Ramadan feiern gläubige Muslime das Fest des Fastenbrechens, „Eid al-Fitr“ oder auch Zuckerfest genannt, das je nach Region und Land bis zu drei Tage dauern kann.

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SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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