Wieder gemeinsam feiern

Erleichterte Regeln für Gottesdienste. Schutz der Gesundheit weiterhin im Vordergrund.

Ohne öffentliche Gottesdienste hat heuer der Advent begonnen. Mit stellvertretenden kleinen Feiergruppen und vielen kreativen Ideen haben die Pfarrgemeinden diese nicht leichte Zeit gestaltet. Mit 7. Dezember traten nun wieder ähnliche Regelungen in Kraft wie vor dem verschärften Lockdown.
Nun können in unseren Kirchen wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Dabei sind natürlich zu beachten: das Fassungsvermögen des Kirchenraums bei Einhaltung des Abstand von 1,5 Metern zu Personen aus einem anderen Haushalt; verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; Verwendung von Desinfektionsmitteln; Verzicht auf Händeschütteln; nur Handkommunion; keine Menschenansammlungen vor oder nach dem Gottesdienst.
Weiterhin soll es keinen Gemeindegesang und Chorgesang geben, auch keine Blas-
instrumente (außer als Soloinstrument für ein Stück). Sonstige Instrumentalmusik und solistisches Singen (bis zu vier SolistInnen) soll die musikalische Gestaltung tragen.
Am 24., 25., 26. und 31. Dezember wird die Ausgangsbeschränkung (20 bis 6 Uhr) ausgesetzt, so dass auch z. B. Christmetten möglich sind. Vielleicht gibt es hier auch kleine Erleichterungen bei Gesang und Musik.
Begräbnisse sind weiterhin mit bis zu 50 Personen möglich, Schulgottesdienste nur in Klassen mit ReligionslehrerIn (ohne Priester). Adventmärkte, Pfarrkaffees und Bewirtungen sowie Chorproben u. dgl. sind nicht möglich. Genauere Informationen in Ihrer Pfarre!

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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