Diözese Eisenstadt
Informationen zur PGR-Wahl im Burgenland

Gemeinsam unterwegs – PfarrgemeinderätInnen und Ehrenamtliche aus burgenländischen Pfarren auf der Suche nach neuen Wegen beim „SpiriWalk“ im Sommer 2021 | Foto: Barbara Buchinger
  • Gemeinsam unterwegs – PfarrgemeinderätInnen und Ehrenamtliche aus burgenländischen Pfarren auf der Suche nach neuen Wegen beim „SpiriWalk“ im Sommer 2021
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In Vorbereitung auf das Engagement der neu gewählten Pfarrgemeinderäte wurden in der Diözese Eisenstadt das Statut sowie die Wahl- und Geschäftsordnung für den Pfarrgemeinderat überarbeitet. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte aus der Wahlordnung und dem Statut.

Wahlberechtigt sind alle KatholikInnen, die am Wahltag in der Pfarre ihren ordentlichen Wohnsitz haben oder durch Gottesdienstbesuch und Mitarbeit in der Pfarrgemeinde eine entsprechende Beheimatung vorweisen können und vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Wie arbeitet der Pfarrgemeinderat?
Den Vorsitz im Pfarrgemeinderat führt der Pfarrer bzw. der mit der Leitung der jeweiligen Pfarre beauftragte Priester. Der Pfarrgemeinderat wählt bei der konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte eine/n StellvertreterIn des Vorsitzenden, genannt KuratorIn. Der Pfarrgemeinderat tritt regelmäßig, mindestens aber dreimal jährlich zusammen. Grundsätzlich sind die Sitzungen öffentlich.

Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat? 

  • Pastorale Aufgaben: z. B. Vorbereitung und Feier der Liturgie und der ­Sakramente, Verkündigung, diakonisch-karitatives Engagement, missionarische Gemeindeentwicklung, Gemeinschaftsförderung 
  • Finanzielle und bauliche Aufgaben. Dazu wird ein Wirtschaftsrat errichtet 
  • Personelle Aufgaben wie ­Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher MitarbeiterInnen und Einbindung in die diözesane Entscheidung bei Priesterwechseln.  
  • Kommunikation und Repräsentation: Kontakt zur Öffentlichkeit, zu kirchlichen und nichtkirchlichen Einrichtungen, Durchführung von Pfarrversammlungen.


Wie kann ich wählen?
Sie suchen Ihre Pfarre, in der Sie einen Wohnsitz haben bzw. mit der Sie sich verbunden fühlen, am 20. März 2022 im Rahmen der dort veröffentlichten Wahlzeiten auf. Diese finden Sie in den Schaukästen der Pfarre oder auf der Pfarrhomepage. Sind Sie am Wahltag verhindert, können Sie sich durch wahlberechtigte Mittelspersonen vertreten lassen, wobei sich diese durch eine schriftliche Vollmacht zu legitimieren haben. Der Wahlvorstand der Pfarre entscheidet, welches der drei Wahlmodelle zum Einsatz kommt: Beim Kandidatenlistenmodell können die Wahlberechtigten KandidatInnen aus einer aufgestellten Kandidatenlisten wählen. Das Urwahlmodell bietet den Wahlberechtigten die Möglichkeit, geeignete Personen auf einem leeren Stimmzettel vorzuschlagen. Die meistgenannten Personen werden im Anschluss um die Annahme des Mandats gefragt. Beim Kombi-Wahl-Modell können die Wahlberechtigten KandidatInnen aus einer aufgestellten Kandidatenliste wählen und zusätzlich KandidatInnen vorschlagen.

Weitere Informationen zum Pfarrgemeinderat finden Sie auch auf der Website der Diözese:
www.martinus.at/pfarrgemeinderat

Gemeinsam unterwegs – PfarrgemeinderätInnen und Ehrenamtliche aus burgenländischen Pfarren auf der Suche nach neuen Wegen beim „SpiriWalk“ im Sommer 2021 | Foto: Barbara Buchinger
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Aus der Präambel zum Pfarrgemeinderatsstatut

Die gemeinsame Verantwortung aller Christen kommt besonders durch die Frauen und Männer zum Ausdruck, die seit vielen Jahrzehnten in den Pfarrgemeinderäten unserer Diözese die Pastoral in den Gemeinden mittragen und mitgestalten. Sie organisieren pfarrliches Leben und deuten die Zeichen der Zeit mit dem Anliegen, dem Evangelium ein Gesicht zu geben und als Kirche bei den Menschen zu sein.

Der Pfarrgemeinderat ist nicht nur ein Sachausschuss oder Arbeitskreis interessierter Laien in der Gemeinde, sondern er institutionalisiert den Gedanken des allgemeinen Priestertums und macht auf diese Weise die Mitverantwortung aller Glaubenden für den Heilsdienst und Weltauftrag der Kirche konkret sichtbar. Zugleich ist der Pfarrgemeinderat jener Ort in der Gemeinde, an dem der Volk-Gottes-Gedanke und das Ideal der Synodalität in besonderer Weise zum Ausdruck kommen und gelebt werden (sollen). Auch deshalb hat der Pfarrgemeinderat eine besondere Verantwortung. Der Pfarrgemeinderat erkennt, stärkt und vernetzt die verschiedenen Charismen, die in jeder Gemeinde vorhanden sind. Indem er das Gemeindeleben tatkräftig mitgestaltet, trägt er seinen Teil dazu bei, das Gesicht der Pfarre zu prägen, und ist mitverantwortlich dafür, dass die Kirche vor Ort glaubwürdig ist und bleibt.

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