Offen gesagt - Barbara Fiala-Köck
Zur Katzenhaltung

Foto: Frauke Lejeune

Was hat es mit der Kastrationspflicht für Katzen auf sich?

Die Anforderungen für die Haltung von Katzen sind rechtlich geregelt. Hinsichtlich der Kastration gilt folgende Bestimmung: „Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.“
Eine Zucht ist der zuständigen Behörde zu melden, die zur Zucht verwendeten Katzen sind mittels Mikrochip von einem Tierarzt zu kennzeichnen und binnen eines Monats nach der Kennzeichnung in der Heimtierdatenbank des Bundes zu registrieren.
Angesichts dieser Aufwendungen ergeht der Appell der Tierschutzombudsstelle: Lassen Sie Ihre Katzen bzw. Ihre Kater kastrieren. Nimmt man an, ein Katzenpaar bekommt im Jahr zweimal Nachwuchs, und davon überlebenben statistisch ca. drei Katzenwelpen, so können aus diesem einen Paar in nur fünf Jahren über 12.000 Katzen entstehen.
Verwilderte Streunertiere, die vielleicht regelmäßig auf einem bäuerlichen Hof mitgefüttert werden, können über das seit 2006 bestehende Streunerkatzenprojekt des Landes Steiermark mittels Kastrationsgutscheinen kastriert werden.

Informationen: Tel. (0 31 6) 877-39 41, E-Mail: tierschutzombudsfrau@stmk.gv.at

Barbara Fiala-Köck
war 20 Jahre Amtstierärztin und ist seit 2010 Tierschutzombudsfrau für das Land Steiermark.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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