Weltkirche
Religion unter Aufsicht

Konfessioneller Religionsunterricht sei eine „wichtige Errungenschaft“, sagt Integrationsministerin Claudia Bauer im Radiogespräch am 26. September. Er müsse aber klaren Qualitätsstandards folgen und unter „wirksamer staatlicher Aufsicht“ stehen, so Bauer. Im Fokus stehe vor allem der islamische Religionsunterricht. | Foto: KPH / Sabine Aßmann
  • Konfessioneller Religionsunterricht sei eine „wichtige Errungenschaft“, sagt Integrationsministerin Claudia Bauer im Radiogespräch am 26. September. Er müsse aber klaren Qualitätsstandards folgen und unter „wirksamer staatlicher Aufsicht“ stehen, so Bauer. Im Fokus stehe vor allem der islamische Religionsunterricht.
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Eine staatliche Schulaufsicht fordert Integrationsministerin Claudia Bauer für den Religionsunterricht an Schulen.

Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) hat sich für eine staatliche, religionsunabhängige Schulaufsicht für den Religionsunterricht ausgesprochen. Die im Regierungsprogramm vereinbarte Aufsichtsbehörde solle umgesetzt werden und der Staat somit stärker kontrollieren können, wer an österreichischen Schulen Religionsunterricht erteilt und welche Inhalte vermittelt werden, sagte Bauer am 26. September in der Ö1-Sendung Im Journal zu Gast. „Uns geht es darum, dass wir mehr Mitspracherecht haben und mehr Kontrolle darüber, was im Unterricht vermittelt wird und von wem das vermittelt wird“, so die Ministerin. Religionslehrkräfte müssten demnach eine pädagogische und fachliche Ausbildung in Österreich haben. Derzeit sei man hier „auf einem Auge blind“, so Bauer.

Konkreten Handlungsbedarf ortete die Ministerin speziell beim islamischen Religionsunterricht. Eltern würden ihr berichten, dass sie ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden würden aus „Angst vor Indoktrinierung“ durch den politischen Islam, dessen Bekämpfung sich Bauer zuletzt verstärkt verschrieben hat. „Religionsunterricht darf kein Raum für Indoktrinierung oder Parallelgesellschaften sein“, so die Ministerin. Sie halte den konfessionellen Religionsunterricht weiterhin für eine „wichtige Errungenschaft“, aber es brauche „klare Qualitätsstandards“ und eine staatliche Aufsicht. „Unsere Gesetze, unsere Verfassung und die Menschenrechte stehen nicht zur Disposition. Religion muss das Miteinander in unserem Land fördern und keine Religion steht über den Gesetzen“, so Bauer.

Zuständigkeiten. Vorerst zurückhaltend zeigte sich das zuständige Bildungsministerium. Man nehme die Aussagen Bauers „natürlich ernst“, verweise aber auf ein bewährtes „kooperatives Verhältnis zwischen Staat und Kirche/Religionsgesellschaft“, hieß es laut Austria Presse Agentur (APA) in einer ersten Reaktion. „Im schulischen Kontext nimmt der Religionsunterricht dabei eine wichtige Rolle ein“, so das Bildungsministerium in einer ersten Stellungnahme. „Im Sinne der Verfassung soll der Staat aber keine Inhalte vorgeben.“

Für den Religionsunterricht gilt derzeit eine gemischte Zuständigkeit zwischen den Kirchen bzw. Religionsgesellschaften einerseits und dem Staat andererseits. Für den Inhalt sowie die Besorgung des Religionsunterrichts ist die jeweilige Kirche bzw. Religionsgesellschaft zuständig, für die Bereitstellung des schulorganisatorischen Rahmens am jeweiligen Standort die Schulleitung unter Beaufsichtigung der staatlichen Schulverwaltung. Beaufsichtigt wird der Religionsunterricht von den jeweiligen FachinspektorInnen. Diese sind Organe der Kirchen – auch dann, wenn sie staatlich angestellte ReligionslehrerInnen sind.

Quelle: Kathpress

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SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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