Sterbehilfe
An der Hand, nicht durch die Hand von Menschen sterben

Gesetz zur Sterbehilfe in Österreich in Diskussion. Auch Erzbischof Franz Lackner meldet sich zu Wort.

In Hinblick auf die öffentliche Verhandlung über Suizidbeihilfe beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) am 24. September mehren sich die Stimmen, die vor einer Lockerung des geltenden Verbots warnen. „Töten ist keine Therapieoption. Steht diese Möglichkeit erst einmal offen, wächst der Druck auf Kranke, ihrer Umgebung das alles zu ersparen“, betonte die Ethikerin Susanne Kummer. Aufgabe des Staates sei „nicht, Tötungswünsche zu regeln, sondern Menschen auch in verletzlichen Lebensphasen zu schützen“, so die Geschäftsführerin des kirchlichen Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE).
Bei der Verhandlung vor dem VfGH geht es um vier eingebrachte Anträge, wonach die bestehenden Paragrafen 77 und 78 des Strafgesetzbuches – es geht dabei um „Tötung auf Verlangen“ und „Beihilfe zum Suizid“ – gelockert werden sollen.
Das von Suizidbeihilfe-Befürwortern in die Diskussion gebrachte Argument der Selbstbestimmung über den eigenen Tod sei „nur die halbe Wahrheit“, mahnte Kummer. „Menschen, die sich mit Tötungsgedanken befassen, leben nicht auf einer seligen Insel der Autonomie. Im Gegenteil: Wer schwer krank, einsam oder gebrechlich ist, befindet sich in einer höchst verletzlichen Phase.“ Verlusterfahrungen, die Angst oder auch die Tatsache, anderen zur Last zu fallen, könnten Betroffene in Isolation und Hoffnungslosigkeit treiben. Stehe dabei die Tötungsoption als Lösung im Raum, wachse für sie der Druck, „dass sie das alles ihrer Umgebung jederzeit ersparen könnten“.
Von kirchlicher Seite meldete sich zuletzt Erzbischof Franz Lackner zu Wort. Geburt und Tod verlangten „höchste moralische Standards“ und dürften „nicht dem Kalkül allein menschlicher Interessen und Bedürfnisse ausgeliefert werden“, erklärte der Bischofskonferenz-Vorsitzende. Den von Kardinal Franz König formulierten „österreichischen Konsens“, wonach Sterben „an der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen“ erfolgen soll, gelte es zu wahren.

KATHPRESS

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SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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