Diözese Gurk - Klagenfurt
Bischof Marketz zur PGR-Wahl im Jubiläumsjahr

Diözesanbischof Dr. Josef Marketz, seit 2.2. 2020  der 66. Bischof in der 950 Jahre alten Geschichte des Bistums Gurk. | Foto: diözesane Pressestelle/Daniel Gollner
  • Diözesanbischof Dr. Josef Marketz, seit 2.2. 2020 der 66. Bischof in der 950 Jahre alten Geschichte des Bistums Gurk.
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Werte Wahlberechtigte am 20.März!

Das noch junge neue Jahr ist für unsere Diözese Gurk geschichtlich ein besonders spannendes. Vor 950 Jahren, im Jahr 1072, wurde das Bistum Gurk mit der Einsetzung des ersten eigenen Bischofs, Gunther von Krappfeld, gegründet. Das Bistum geht auf die Stiftung der Heiligen Hemma zurück, einer der wichtigsten Frauengestalten des 11. Jahrhunderts. Die heilige Hemma liegt im Dom zu Gurk begraben – seit fast 1.000 Jahren suchen sie Menschen von nah und ferne auf, treten in den Dom mit ihren Sorgen und Nöten, aber auch ihren Erfahrungen von Glück und Heil. Gurk mit seinem Dom zeigt uns, dass Kirche „Orte“ braucht, an denen sie sichtbar wird – mehr als 1.000 solcher Kirchenorte, sprich Kirchbauten, stehen in unserem Land, zusammengefasst in 336 Pfarren. Die Kirche lebt aber nicht vom Kirchbau allein, Steine sind und bleiben, bei aller Schönheit, leblos.

Um den Kirchenraum mit Leben zu erfüllen, um alleine und in Gemeinschaft mit anderen mit Gott ins Gespräch zu kommen, brauchen die Orte der Kirche vor allem eines – Menschen, die Kirche lebendig werden lassen. Und damit kommen wir schon zum zweiten geschichtlichen Ereignis für unserer Diözese: vor 50 Jahren: 1972 endete die Kärntner Diözesansynode. Diese große Zusammenkunft von VertreterInnen der Kärntner Kirche war von unglaublicher Bedeutung für unser gemeinsames Unterwegssein – die SynodenteilnehmerInnen gaben unserer Kärntner Kirche ihre bis in die Gegenwart gültige Gestalt; sie betonten den Schatz der beiden Landessprachen für unsere Kirche und verankerten per Gesetz die Bildung von Pfarrgemeinderäten durch Wahl in unseren Pfarren.

In wenigen Tagen, am 20. März 2022, werden die Pfarrgemeinderäte wieder gewählt werden – nicht nur in Kärnten, sondern in ganz Österreich. Pfarrgemeinderäte sind ein Zeichen und ein gelungenes Beispiel einer gemeinschaftlichen, einer „synodalen“ Kirche.

Gemeinsam mit den für die Pfarren verantwortlichen Priestern haben die zum weitaus größten Teil ehrenamtlichen Pfarrgemeinderatsmitglieder Anteil an der Gestaltung kirchlichen Lebens vor Ort. Sie sind Repräsentanten und Repräsentantinnen der Menschen in den Pfarren, sie geben der Kirche vor Ort ihr spezifisches, eigenes Gesicht. Wenn auch Sie Kirche mitgestalten wollen, haben Sie als Wähler und Wählerinnen dazu die Möglichkeit.

Ich bitte Sie deshalb, sich an der Wahl zu beteiligen und den KandidatInnen in Ihrer Pfarre das Vertrauen auszusprechen, indem Sie sie mit Ihrer Stimme beauftragen, für Sie und Ihre Angehörigen und Freunde Kirche vor Ort zu gestalten. So ist auch die Pfarrgemeinderatswahl ein gemeinsamer, synodaler Prozess.

Als Bischof von Kärnten danke ich all jenen, die in den kommenden fünf Jahren als Pfarrgemeinderat/rätin Kirche ihr Gesicht geben, und all jenen, die sie durch die Stimmabgabe bei der Pfarrgemeinderatswahl für dieses Tun entsenden.

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