Gottesdienste
Wichtige Richtlinien für das kirchliche Leben im Lockdown.

Der von der Bundesregierung bis 6. Dezember einschließlich ausgerufene zweite größere „Lockdown“ wird auch von den Religionsgemeinschaften mitgetragen. Die Rücksicht auf die Gesundheit, die derzeit leider das Vermeiden sozialer Kontakte erfordert, bringt wieder neue Vorgaben im kirchlichen Leben mit sich. Hier die wichtigsten:

Gottesdienste: Ab sofort werden keine öffentlichen Gottesdienste gefeiert. Eine namentlich festgelegte Kleingruppe (fünf bis höchstens zehn Personen) kann stellvertretend für die Gemeinde den Gottesdienst feiern. Dabei sind die üblichen Regeln (Abstand, Mund-Nasen-Schutz während der Feier, Händedesinfektion, kein Händeschütteln und situationsbedingte Art des Kommunionempfangs) einzuhalten. Gesang soll kantorisch oder solistisch erfolgen.

Offene Kirchen: Außerhalb der derzeit nicht öffentlichen Gottesdienste sind die Kirchen wenn möglich offen und stehen für persönliches Gebet, Kerzen anzünden oder als Raum der Stille bereit.

Hauskirche: Die Pflege des Feierns daheim, gerade auch zu Adventbeginn, ist wieder besonders gefragt. Medien und Pfarren geben dazu Hilfestellungen. Radio-, Fernseh- und Online-Gottesdienste laden ein, sich mit einer feiernden Gemeinschaft zu verbinden.

Begräbnis: Für Begräbnisfeiern ist eine Teilnahme von maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen und am Friedhof möglich. Das gilt auch für Messen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Beisetzung. Kontaktdaten sollen erhoben werden. Musik: kantorisch, solistisch, Orgel- oder Soloinstrumente; kein Chor, keine Bläser. Totenwachtgebete sind derzeit nicht möglich.

Krankenkommunion, Beichte: Krankenbesuche nach genauer Vorbereitung und mit Einhaltung aller Hygiene-Vorgaben. Beichte ist außerhalb des Beichtstuhls in einem gut durchlüfteten Raum unter Einhaltung der Abstandsregel möglich.

Pfarrkanzleien: Derzeit in der Regel kein Parteienverkehr. Telefonisch soll die Pfarrkanzlei erreichbar sein. Für Begräbnisaufnahme oder Trauergespräch ist ein Termin telefonisch zu vereinbaren.

Pfarrliche Veranstaltungen fallen als Präsenzveranstaltungen derzeit aus, ebenso Bewirtungen.

Adventkranzsegnungen können Sie mit einer Adventfeier daheim vornehmen (dazu Gotteslob, Nr. 24).

Informieren Sie sich in Ihrer Pfarre (Homepage, Schaukasten, Kirchtüren) über die genauen Regeln vor Ort.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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