Covid-19 - Regeln für Gottesdienste
Was wir beim Feiern beachten

Foto: Kuss

Regeln für Gottesdienste, die seit 20. Mai in Kraft sind.
Die Österreichische Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung in Mariazell auch Adaptierungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen im Rahmen von Gottesdiensten beschlossen. Hier einige wichtige Punkte für Gottesdienste:
Die heilige Messe soll wieder grundsätzlich in der Kirche mitgefeiert werden.
Der Mindestabstand von einem Meter zu nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen ist weiterhin einzuhalten.
Das Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes ist nicht mehr verpflichtend.
Das Händereichen ist auch beim Friedensgruß weiterhin nicht erlaubt.
Beim Kommunionempfang wird aus hygienischen Gründen die Handkommunion empfohlen (keine Vorschrift mehr). Wer die Kommunion spendet, muss vorher die Hände desinfizieren oder gründlich waschen. Auch beim Kommunionempfang ist Abstand einzuhalten und jede Berührung mit dem Kommunionspender zu vermeiden. Die Spendeformel „Der Leib Christi! – Amen.“ ist wieder möglich. Kelchkommunion unterbleibt.
An den Eingängen zur Kirche wird weiterhin ein Willkommensdienst empfohlen und das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln. Auch sollen die Kirchenräume gut gelüftet und oft berührte Gegenstände und Flächen häufig desinfiziert werden.
Für gemeinsames Singen und Sprechen gilt keine Einschränkung mehr, nur der Ein-Meter-Abstand.
Die Beichte ist weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhls in einem ausreichend großen, gut durchlüfteten Raum möglich.Bei Krankenkommunion und Krankensalbung gelten die allgemeinen Abstandsregeln und größtmögliche Hygiene.

Taufen können ohne besondere Einschränkungen unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln gefeiert werden.
An Trauungen dürfen bis zu 100 Personen teilnehmen, unter gewissen Auflagen (zugewiesene Plätze, Mundschutz) ab 1. Juli dann 250 und ab 1. August 500 Personen.
Begräbnisse auf dem Friedhof dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands mit bis zu 100 Personen, ab 1. Juli 500 Personen, ab 1. August 750 Personen gehalten werden.
Firmungen und Erstkommunionen wurden weitgehend auf Herbst verschoben. Kleinere Feiern sind schon früher möglich, bei Firmungen (ohne Reichen der Hände) gelten die Zahlen wie bei Trauungen.
Für kirchliche Veranstaltungen, auch Ferienlager, braucht es ein Covid-19-Präventionskonzept. Pfarrkaffees (Abstand!) und Pfarrreisen sind meist wieder möglich.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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