Weltkirche
Verfassung geändert

Seit 1. März „Regierungschefin“ im Vatikan: die 56-jährige Ordensfrau Raffaela Petrini. | Foto: KNA
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Vatikanstaat. Päpstliche Bestätigung für erste Regierungschefin.

Im März, und damit wenige Wochen vor seinem Ableben, hat Papst Franziskus erstmals eine Ordensfrau zur Chefin des Vatikanstaats gemacht – und dabei die geltende Verfassung umgangen. Nun hat sein Nachfolger, Papst Leo XIV., das vatikanische Grundgesetz im Sinne seines Vorgängers geändert. Damit ist die Leitung des Kirchenstaats ab sofort von Rechts wegen nicht mehr einem Kardinal vorbehalten. Vielmehr kann auch ein „anderes vom Papst ernanntes Mitglied“ der Kommission vorstehen, die den Zwergstaat leitet. Eine entsprechende Verfassungsänderung des „vatikanischen Grundgesetzes“ durch Papst Leo XIV. teilte das vatikanische Presseamt am 21. November mit. Sie erfolgte in Form eines „Motu Proprio“, also eines vom Papst aus eigener Machtvollkommenheit beschlossenen Gesetzes.

Bisher war der Artikel so formuliert, dass der Präsident der Kommission in jedem Fall ein Kardinal sein musste. Dies hatte Papst Franziskus (2013–2025) außer Acht gelassen, als er am 1. März 2025 die Ordensfrau Raffaela Petrini als erste Person ohne Kardinalsrang ins Präsidentenamt des Vatikanstaats beförderte.
Kardinäle und andere. Im Vatikanstaat haben der Papst und die Zentralverwaltung der katholischen Kirche ihren Sitz. Die aus Kardinälen und anderen Mitgliedern bestehende Kommission ist für die Gesetzgebung und Regierung des „Staates der Vatikanstadt“ zuständig und untersteht unmittelbar dem Papst.
Artikel 8.1 des vatikanischen Grundgesetzes lautet nun: „Die Kommission für den Vatikanstaat besteht aus Kardinälen und anderen Mitgliedern, unter ihnen der Präsident, die vom Papst für fünf Jahre ernannt werden.“

Quelle: Kathpress

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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