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Die Stellungnahme betont: Begleitung verändert Suizidwünsche. | Foto: pexels / RDNE Stock project
  • Die Stellungnahme betont: Begleitung verändert Suizidwünsche.
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Österreichs Bischöfe warnen vor weniger Schutz für vulnerable Menschen durch die geplante Sterbeverfügungs‑Novelle.

Die Österreichische Bischofskonferenz kritisiert die geplante Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes. Sie bekräftigt ihre Ablehnung der Beihilfe zur Selbsttötung und fordert stattdessen mehr Hospiz-, Palliativ- und Präventionsangebote.
Das Leben sei „bis zu seinem natürlichen Ende schützenswert“, heißt es in der Stellungnahme von Generalsekretär Peter Schipka. Die Aufhebung des Verbots der Suizidbeihilfe 2020 habe das Verständnis von Lebensschutz grundlegend verändert. Die Würde des Menschen dürfe nicht vom Gesundheitszustand oder persönlicher Lebensqualität abhängig gemacht werden.

Sterbewünsche seien oft Ausdruck von Schmerzen, Einsamkeit oder Überforderung. Die Antwort darauf müsse in Begleitung und guter Versorgung liegen – nicht in der Beihilfe zur Selbsttötung. Gefordert werden daher mehr Hospiz- und Palliativ-angebote sowie Unterstützung für pflegende Angehörige.

Mit Blick auf internationale Entwicklungen warnt die Kirche vor weiterer Liberalisierung und verlangt eine verfassungsrechtliche Absicherung des Verbots der Tötung auf Verlangen und der Suizidbeihilfe bei Minderjährigen. Die Bischöfe sehen es als ihre Aufgabe, sich für eine „Kultur des Lebens“ einzusetzen, in der kranke und alte Menschen Beistand und gute medizinische Versorgung erhalten.

Die Bischofskonferenz kritisiert, dass Sterbeverfügungen künftig leichter verlängert werden sollen und eine zusätzliche Kontrollperson wegfallen würde. Das bisherige „Sechs‑Augen‑Prinzip“ würde zu einem „Zwei‑Augen‑Prinzip“ reduziert, das nach Ansicht der Bischöfe kaum Schutz vor Fehleinschätzung bietet.

Quelle: Kathpress

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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