Gottesdienste
Feiern mit Rücksicht

Öffentliche Gottesdienste sind seit 7. Februar wieder möglich. Auf anderes müssen wir weiter warten.

Schon mit 7. Februar wurden wieder öffentliche Gottesdienste möglich. Mit Rücksicht auf die Gesundheit gelten natürlich bestimmte strenge Regelungen.
Neu ist die verpflichtende Verwendung einer FFP2-Maske bei jedem Besuch einer Kirche und auch während der Gottesdienste. Nur bei Kindern unter 14 ist eventuell auch ein anderer eng anliegender Mundschutz möglich. Nur während eines mit Sprechen oder Singen verbundenen liturgischen Dienstes kann unter Wahrung eines größeren Abstandes die Maske abgenommen werden.
Der Abstand zwischen nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen muss nunmehr zwei Meter betragen. Die Kirchenräume sind dementsprechend zu kennzeichnen und können nicht voll besetzt werden. Handdesinfektion und Verzicht auf Händedruck gelten natürlich weiterhin.
Wegen der Aerosolbildung sind Gemeindegesang und Gesang von Chören weiterhin auszusetzen. Die musikalische Gestaltung kann von maximal vier SolistInnen und maximal vier Instrumenten übernommen werden. Zwischen den Ausführenden beträgt der Abstand 2,5 Meter.
Taufen sind nur im kleinsten Kreis möglich (Eltern, Geschwister, Großeltern, Patin oder Pate). Die Feier einer Trauung muss weiterhin auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Für Begräbnisfeiern gilt eine Höchstzahl von 50 Personen und die Einhaltung aller weiteren Regeln, vor allem der Abstand.
Sitzungen, Besprechungen und Bewirtungen können weiterhin nicht abgehalten werden; Besprechungen sind natürlich online möglich. Für den Parteienverkehr in der Pfarrkanzlei gilt die Vorgabe von maximal einer Person pro 20 Quadratmeter. Veranstaltungen im kirchlichen Bereich sind weiterhin untersagt; dazu zählen auch Firmgruppen.
Am Aschermittwoch wird die Asche wortlos und ohne Berührung aufs Haupt gestreut. Die Art der Feiern von Karwoche und Ostern hängt von der weiteren Entwicklung ab.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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