Sterbehilfe
Enttäuschung über Mangel an Rücksicht

Viel zu wenig berücksichtigt wurden die zahlreichen Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf zur Sterbeverfügung. | Foto: pixabay
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Der Gesetzesentwurf zur Sterbeverfügung wurde trotz 138 Stellungnahmen kaum verändert.

Es herrscht Enttäuschung über fehlende Rücksichtnahme auf Eingaben zum sogenannten Sterbeverfügungsgesetz. In der äußerst knapp bemessenen Begutachtungsfrist seien zwar 138 teils umfangreiche Stellungnahmen eingetroffen, doch sei das Justizministerium auf die meistgenannten Kritikpunkte kaum eingegangen, hat die Juristin Stephanie Merckens, Biopolitik-Expertin am Institut für Ehe und Familie der Bischofskonferenz und Mitglied der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt, bemängelt.

Bereits sechs Tage nach Ende der dreiwöchigen Begutachtungsfrist war die Regierungsvorlage an den Justizausschuss zugewiesen worden. Um den Zeitplan einzuhalten (damit das Gesetz noch vor 2022 in Kraft tritt), muss es in der nächsten Plenarsitzung des Nationalrates vom 15. und 16. Dezember beschlossen werden.

Besonders kritisierte die Expertin, dass die geforderte Namensänderung nicht umgesetzt wurde. Das Dokument, mit dem künftig ein letales Präparat in der Apotheke bezogen werden kann, soll „Sterbeverfügung“ heißen. Dies sei „verharmlosend“, hatten unter anderem die Gesellschaft für Suizidprävention, der Rechtsanwaltskammertag, Bioethikkommission, Dachverband Hospiz und Caritas beanstandet und Alternativen wie z. B. „Suizid-erklärung“ gefordert.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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