Fakten auf den Tisch

Mit einem Medikament die Schwangerschaft abbrechen ist seit gut 20 Jahren in Österreich innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft gesetzlich möglich. Demnächst sollen dieses Medikament auch niedergelassene GynäkologInnen verschreiben dürfen. Für die „aktion leben“ ein erneutes Beispiel einer einseitigen Politik in Sachen Schwangerschaftsabbruch.
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  • Mit einem Medikament die Schwangerschaft abbrechen ist seit gut 20 Jahren in Österreich innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft gesetzlich möglich. Demnächst sollen dieses Medikament auch niedergelassene GynäkologInnen verschreiben dürfen. Für die „aktion leben“ ein erneutes Beispiel einer einseitigen Politik in Sachen Schwangerschaftsabbruch.
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Medikament für Schwangerschaftsabbruch. Kontroverse Reaktionen und Kritik.

Vor 20 Jahren wurde ein Medikament zum Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft in Österreich gesetzlich zugelassen. Anwendung finden durfte es nur in Krankenanstalten und dafür zugelassenen Ambulatorien. Nun hat sich das Gesundheitsministerium dazu entschlossen, das Medikament auch niedergelassenen GynäkologInnen zugänglich zu machen. Eine Entscheidung, die nicht ohne Kritik bleibt.

„aktion leben“: Extrem einseitige Politik
Die „aktion leben“ zeigt sich enttäuscht: „Dieser Schritt steht in der Tradition der extrem einseitigen Politik in Österreich zum Thema Schwangerschaftsabbruch“, kritisiert Martina Kronthaler, Generalsekretärin von „aktion leben österreich“. Kronthaler fordert mehr Information und Förderung der Schwangerenberatung und Prävention: „Die-se muss schon in der Schule durch Sexualpädagogik beginnen.“
„Den Zugang zu diesem Medikament nun durch GynäkologInnen zu ermöglichen, ohne positive Begleitmaßnahmen und ohne endlich Zahlen über Abbrüche zu erheben, zeigt, wo Österreich steht: Unser Staat verharrt in einer Position der Ignoranz, die ungeplante, ungewollte Schwangerschaften immer mehr zum ganz privaten, häuslichen Problem von Frauen macht und die Frauen damit im Stich lässt“, stellt Kronthaler klar.
Ein Schwangerschaftsabbruch könne immer nur eine Notmaßnahme sein, so Kronthaler: „Wir wissen aus unserer Beratung, dass Entscheidungen für einen Abbruch zum einen aus sehr vielschichtigen Gründen getroffen werden, zum anderen aus Panik und wegen Drucks der Umgebung.“ Mit einem Medikament erhöhe sich aber der Druck auf eine möglichst rasche Beendigung der Schwangerschaft. „Es muss innerhalb kürzester Zeit eine unwiderrufliche Entscheidung getroffen werden, ohne ausreichend Zeit zum Abwägen“, so Kronthaler. Kaum jemand informiere die Frauen, dass der Abbruch auf diese Weise sehr schmerzhaft sein kann. Zudem seien die Frauen oft nicht vorbereitet auf den Anblick des abgetriebenen Embryos, so Kronthaler.
In weiten Teilen Europas werden Statistiken über Schwangerschaftsabbrüche geführt und darauf basierend Überlegungen angestellt und Maßnahmen entwickelt, nur in Österreich sei dies nicht der Fall, so die Generalsekretärin von „aktion leben österreich“. Mit seiner Bürgerinitiative „Fakten helfen!“ fordert der unabhängige Verein die Einführung einer anonymen Abbruch-Statistik.

Hürden und Risiken
ÄrztInnen und PolitikerInnen begrüßen dagegen die Entscheidung als hilfreiches und niederschwelliges Angebot für Frauen in dieser schwierigen Situation. Aber auch aus der Ärzteschaft gibt es warnende Stimmen, dass die Abgabe an ungewollt Schwangere so auch ohne Nachkontrolle erfolgen und damit ein Risiko für die Frauen bedeuten könne. Es könne beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch zu starken Krämpfen, anhaltenden Blutungen und Nebenwirkungen, wie Erbrechen und Kreislaufproblemen kommen. Zudem kann nach der Einnahme des Medikamentes eine weitere stationäre Behandlung notwendig werden.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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