Leserbriefe
Wichtige Unterstützung

Die Sonderbetreuungszeit war für viele Eltern eine wichtige Unterstützung, um mit ihren betreuungspflichtigen Kindern gut durch die Coronazeit zu kommen. Rückwirkend mit 5. September 2022 erhalten Eltern erneut einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen, wenn eine Schule behördlich geschlossen wird oder die Betreuung aufgrund eines Betretungsverbotes zu Hause erfolgen muss.

Die Sonderbetreuungszeit war und ist für erwerbstätige Eltern von kleinen Kindern eine wesentliche Unterstützung, damit in Zeiten geschlossener Kinderbetreuungseinrichtungen keine Pflegefreistellung beansprucht werden muss.

Dies war für viele eine wesentliche Unterstützung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die neue Sonderbetreuungszeit gilt für Kindergartenkinder und Volksschüler, wenn eine Klasse oder Schule geschlossen wird, auch für Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr sowie für Menschen mit Behinderungen.

Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbands

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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