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Statement zum Kopftuchverbot

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 gilt das gesetzliche Verbot des Tragens eines Kopftuches islamischer Tradition für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag. Die Umsetzung dieser Regelung stellt Schulen, PädagogInnen, Familien und nicht zuletzt die betroffenen Mädchen vor eine herausfordernde Situation.

Als Interreligiöser Beirat der Stadt Graz – der RepräsentantInnen vieler Religionen und Konfessionen umfasst – wissen und schätzen wir, dass viele Schulleitungen und PädagogInnen bereits mit großer Verantwortung und Umsicht mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt umgehen. (...)

Wenn eine Schülerin mit Kopftuch in die Schule kommt, begegnet uns zunächst kein politischer Konflikt, sondern ein junger Mensch. Hinter dem Tragen eines Kopftuches können unterschiedliche familiäre, religiöse und persönliche Beweggründe stehen. Diese Hintergründe verdienen ein sensibles Gespräch und dürfen nicht vorschnell beurteilt werden. Wir appellieren daher an Schulleitungen, PädagogInnen, Bildungsdirektion und alle weiteren Verantwortlichen, die gesetzlichen Vorgaben mit Augenmaß und unter Wahrung der Würde des Kindes umzusetzen. Gespräche mit den betroffenen Schülerinnen und ihren Eltern sollten vertraulich, respektvoll und altersgerecht geführt werden. Bloßstellung, abwertende Kommentare oder Demütigung dürfen keinen Platz haben.

Unser gemeinsames Anliegen muss sein, dass kein Mädchen Angst haben muss, die Schule zu betreten, oder aufgrund seiner religiösen Zugehörigkeit das Gefühl bekommt, weniger willkommen zu sein. (...)

Auszug aus einem Statement vom Interreligiösen Beirat der Stadt Graz

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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