Aus meiner Sicht - CR Herbert Meßner
Ewige Ruhe oder fröhliche Auferstehung?

In einem Leserbrief in der vorigen Ausgabe hat ein Leser seine Erfahrungen mit einer Begräbnisfeier mitgeteilt. Er war sehr dankbar, dass der Pfarrer so trostvolle und einfühlsame Worte gefunden hatte. Schwergetan hat er sich dagegen mit liturgischen Formulierungen, die von Schuld oder von der ewigen Ruhe sprechen.
Als einer, der oft die Aufgabe hat, Verstorbene Gott anzuvertrauen und den Lebenden Trost zu spenden, habe ich darüber nachgedacht.
Beim kirchlichen Begräbnis gibt es viele Auswahlmöglichkeiten, damit die Feier verschiedenen Situationen gerecht wird. Man kann also nicht sagen, dass man eine bestimmte Formulierung verwenden „muss“.
Vielleicht wurde in früheren Zeiten zu viel von Schuld und Gericht gesprochen. Das in ein richtiges Maß zu bringen, ist sicher gut. Dass man die Frage der Schuld aber überhaupt nicht mehr ansprechen dürfe, würde ich auch verfehlt finden. Es geht ja um die Vergebung der Schuld. Nicht eine Beschuldigung, sondern eine Entschuldigung wird ausgesprochen. Zum Beispiel: Von aller Schuld – erlöse ihn, o Herr.“ Auch Jesus hat am Kreuz als erstes vergeben: Vater, vergib ihnen!
Unter der ewigen Ruhe verstehen wir nicht: Lass mich in Ruhe. Ich will meine Ruhe haben. Wir verstehen darunter die Sabbat-Ruhe: Gott ruhte nach seinem Schöpfungswerk.
Ein Diakon hat einmal in der Predigt beim Begräbnis eines sehr engagierten Menschen gesagt: Diesem Herrn eine ewige Ruhe zu wünschen passt nicht zu ihm. Ich wünsche ihm lieber eine fröhliche Auferstehung.

Chefredakteur Herbert Meßner

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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