Corona-Regeln
Verantwortung und Rücksicht

Corona-Regeln für Gottesdienste wurden angepasst.

Im Zuge der staatlichen Lockerungen bei den Corona-Vorschriften hat die Österreichische Bischofskonferenz mit 5. März ihre Regeln für Gottesdienste angepasst. Ab nun fallen der Mindestabstand und die 3-G-Regel für liturgische Dienste weg. Das Tragen einer FFP2-Maske ist beim Betreten und Verlassen des Kirchenraumes verpflichtend, beim Kommuniongang dringend empfohlen. Am Platz kann die Maske auch abgenommen werden. Aufrecht bleiben die Händedesinfektion beim Betreten der Kirche und andere Hygienemaßnahmen, darunter das gute Durchlüften der Räume. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Händereichen. Wer die Kommunion spendet, desinfiziert vorher die Hände und trägt eine FFP2-Maske. Gemeindegesang ist ohne Einschränkung möglich. Für Chöre und Musikgruppen gelten die staatlichen Vorgaben.

Für Erstkommunionen, Firmungen, Taufen und Trauungen gelten die allgemeinen Gottesdienstregeln. Für diese Feiern ist weiterhin ein Präventionskonzept erforderlich, aber kein Kontaktpersonenmanagement mehr. Beichten sollen, wenn möglich, in einem gut durchlüfteten Raum stattfinden, im Beichtstuhl ausschließlich mit FFP2-Maske.

Die derzeitigen Regelungen gelten, wenn sich nicht aktuelle Änderungen ergeben, vorerst bis 30. Juni. „Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und achtsames Verständnis füreinander bleiben dabei wesentliche Voraussetzung für das Feiern von Gottesdiensten“, betonen die Bischöfe.

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SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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