Sterbehilfe
System kippt

An der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen sterben (so Kardinal König). Entfernen wir uns davon immer mehr? | Foto: Rupprecht
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Niederlande. Todesspritze gegen den Willen der Patientin.

Die Kritik an einem Höchstgerichtsurteil in den Niederlanden, das Sterbehilfe an Demenzkranken erlaubt, hält an. In den Niederlanden „kippt das System stillschweigend in eine neue Form von Paternalismus, ja eklatante Fremdbestimmung um“, befand die Wiener Bioethikerin Susanne Kummer. Und der Kommunikationschef der Erzdiözese Wien, Michael Prüller, wies in der „Presse“ vom 26. April darauf hin, dass das Urteil von der bisher geltenden Voraussetzung der eindeutigen Freiwilligkeit des zu tötenden Menschen abgehe.

Eine damals 74-jährige Frau hatte in einer Patientenverfügung erklärt, sterben zu wollen, wenn sie unerträglich leide, in ein Heim eingewiesen werde und „wenn ich denke, dass die Zeit dafür reif ist“. Als sie dann an Alzheimer erkrankte und ins Pflegeheim kam, habe ihr Ehemann die Tötung beantragt, obwohl die Patientin dies mehrfach ablehnte. Die Familie insistierte jedoch, zwei Ärzte befanden die Demenz für „unerträglich“. Der ahnungslosen Seniorin wurde ein Betäubungsmittel in den Kaffee gemischt und mit der Infusion des tödlichen Giftes begonnen. „Die Dame wachte aber noch einmal auf, wehrte sich und wurde von ihren Familienangehörigen festgehalten, bis sie tot war“, so Prüller. Das Gericht in Den Haag bestätigte nun den Freispruch einer beteiligten Ärztin.

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SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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