Jubiläum
60 Jahre Graz-Seckau

Die Bischofskirchen der Steiermark: die Basilika Seckau 
1218 hatte der Salzburger Erzbischof in der 
Steiermark eine kleine Diözese mit dem Bischofssitz in Seckau gegründet, damals ein Augustiner-Chorherren-Stift. Nach dessen Aufhebung unter Kaiser Joseph II. wechselte der Bischofssitz nach Graz. | Foto: Neuhold
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  • Die Bischofskirchen der Steiermark: die Basilika Seckau
    1218 hatte der Salzburger Erzbischof in der
    Steiermark eine kleine Diözese mit dem Bischofssitz in Seckau gegründet, damals ein Augustiner-Chorherren-Stift. Nach dessen Aufhebung unter Kaiser Joseph II. wechselte der Bischofssitz nach Graz.
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Die steirische Diözese wurde 1963 von Seckau auf Graz-Seckau umbenannt.


Vor 60 Jahren erhielt unsere Diözese den Doppelnamen „Graz-Seckau“. Die Initiative ging vom damaligen Diözesanbischof Josef Schoiswohl (1901–1991) aus, der von 1954 bis 1968 die Diözese leitete.
Im März 1963 hatte sich Schoiswohl über den Nuntius Opilio Rossi (1910–2004) an die Heilige Konsistorialkongregation in Rom (das heutige „Dikasterium für die Bischöfe“) gewandt mit der Bitte, den Namen der Diözese abändern zu dürfen. Er begründete die Umbenennung damit, dass sich der Bischofssitz schon seit 1786 in Graz, der Hauptstadt des Bundeslandes Steiermark, befindet, mit welchem sich auch das Gebiet der Diözese deckt. Die seit 1883 im Ort Seckau angesiedelte Benediktinerabtei besitze als exemter Orden „keine historische und reale Beziehung zur Diözese“. Der Bischof führte in seinem Schreiben an, dass „immer wieder Verwechslungen mit dem Namen der Diözese und dem Stifte Seckau vor[kommen], vor allem bei Ortsunkundigen, so daß daraus öfter Schwierigkeiten erwachsen“. Schoiswohl war sich jedoch der geschichtlichen Wurzeln seines Kirchensprengels sehr wohl bewusst, denn „[u]m aber den historischen Ursprung der Diözese festzuhalten“, erbat er die Beifügung „Seckau“ zum Namen „Diözese Graz“.
Am 22. April 1963 bewilligte die Konsistorialkongregation dieses Ansuchen mit dem Dekret „De mutatione nominis dioecesis“, das vom Sekretär Carlo Kardinal Confalonieri (1893–1986) unterzeichnet worden war. Allerdings hatten sich dort zwei Tippfehler in der lateinischen Schreibweise des neuen Namens der Diözese eingeschlichen, so dass Schoiswohl postwendend Rom um Richtigstellung ersuchte, was mit dem 30. Mai 1963 geschah.
Im „Kirchlichen Verordnungs-Blatt für die Diözese Seckau“, datiert mit dem 15. Juni 1963, wurde das römische Dekret verlautbart. Demnach lautete der Name des Bistums nun nicht mehr „Seckau“ (lateinisch Seccoviensis), sondern „Graz-Seckau“ (lateinisch Graecensis-Seccoviensis). Ebenso wurde damit die neue offizielle und amtliche Bezeichnung der Diözese künftig auf „Diözese Graz-Seckau“ (lateinisch Dioecesis Graecensis-Seccoviensis) abgeändert. Gleiches galt für den Namen des Ordinariates, welches die deutsche amtliche Bezeichnung „Bischöfliches Ordinariat Graz-Seckau“ zu führen hatte. Als Postanschrift war künftig jedoch die Kurzform „Bischöfliches Ordinariat Graz“ zu verwenden.
Laut Anordnung sollte die Namensänderung „ab sofort im amtlichen Verkehr beachtet werden“. Selbiges galt für die Institutionen, welche die Berechtigung hatten, in ihrem Namen, in einem Siegel oder sonst auch den Namen der Diözese zu führen. Sie wurden angehalten, diese Abänderung der Bezeichnung zu veranlassen bzw. umzusetzen. Ebenso hatte das Ordinariat die amtlichen Siegel möglichst bald entsprechend zu ändern.

Michaela Sohn-Kronthaler

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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