Synodalität
Mitwirkung stärken

Mehr Synodalität braucht auch die Erfahrung der Ostkirchen.

Für eine Stärkung des synodalen Elements in der katholischen Kirche hat sich der Salzburger Ostkirchenexperte Prof. Dietmar Winkler ausgesprochen. Synodalität sei ein „grundsätzliches Wesensmerkmal der Kirche“ seit ihren Anfängen, allerdings sei sie erst allmählich zu einer Institution geworden, so Winkler im Interview mit dem deutschen Informationsportal „katholisch.de“.

Die Ostkirchen hätten sich dieses synodale Element im Lauf der Geschichte erhalten und seien diesbezüglich eingeübt, sagte Winkler. In der katholischen Kirche sei die Synodalität zwar auch nicht abgebrochen, doch sei die Hierarchie immer gewichtiger geworden.

Heute sollte jede Diözese einen Pastoralrat haben, „in dem sowieso der ganze Teil des Gottesvolkes vertreten ist, der in der Diözese vorhanden ist“, sagte der Theologe. Auch bei Diözesansynoden müssten Kleriker und Laien beteiligt werden, und man könne sogar Beobachter berufen, die Mitglied anderer Kirchen oder Kirchengemeinschaften sind. „Das Problem ist, dass all diese Menschen aber nur eine beratende Funktion haben“, erklärte Winkler. Der eigentliche Gesetzgeber einer Diözesansynode sei der Diözesanbischof. „Wenn die Balance zwischen örtlichem Primat und Synode aber nicht stimmt, kommt es auch nicht zu guten Ergebnissen, und die Menschen sind schnell frustriert, wenn die Verantwortlichen die Früchte der Beratungen nicht umsetzen“, gab Winkler zu bedenken.

Heute hätten die Synoden in der katholischen Kirche beratenden Charakter und würden nicht selbst Entscheidungen treffen. Laut Kirchenrecht seien die Bischöfe oder der Papst die Gesetzgeber, die die Empfehlungen und Vorschläge umsetzen. Das sei in der frühen Kirche nicht so gewesen, „da waren neben Bischöfen ebenfalls Presbyter, Diakone und explizit auch Laien dabei, die mitent-schieden haben“.
Die orthodoxe Kirche byzantinischer Tradition besteht aus 15 autokephalen und mehreren autonomen Kirchen, die sich als eine Kirche verstehen, was Glaube, Sakramente, Liturgie und kanonisches Recht angeht. Jurisdiktionell sind sie aber unabhängig. Jede autokephale Kirche hat ihren Patriarchen oder Erzbischof mit einer jeweiligen Synode. Der Patriarch trifft Entscheidungen also nicht allein, sondern immer gemeinsam mit einer Synode. Bei Patriarchenwahlen entscheide bei einigen Kirchen beispielsweise die Bischofssynode, die mit der katholischen Bischofskonferenz vergleichbar ist, bei anderen werde auch das gläubige Volk einbezogen, und Kandidatenlisten würden teilweise sogar im Internet veröffentlicht.

KATHPRESS

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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