Katholischer Familienverbands-Vortrag von Medizinethiker Beck in Steinakirchen
Beihilfe zum Suizid straffrei?

Vertreter des Katholischen Familienverbandes (u. a. Vizevorsitzender Chris­tof Planitzer) und der Pfarre Steinakirchen, Caritas-Direktor Hannes Ziselsberger und Pfarrer Hans Lagler mit Referent Prof. Matthias Beck (5. v. l.). Der Themenabend zum Assistierten Suizid stieß auf großes Interesse.  | Foto: Wolfgang Zarl
  • Vertreter des Katholischen Familienverbandes (u. a. Vizevorsitzender Chris­tof Planitzer) und der Pfarre Steinakirchen, Caritas-Direktor Hannes Ziselsberger und Pfarrer Hans Lagler mit Referent Prof. Matthias Beck (5. v. l.). Der Themenabend zum Assistierten Suizid stieß auf großes Interesse.
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Der Katholische Familienverband St. Pölten lud gemeinsam mit dem Katholischen Bildungswerk den renommierten Moraltheologen und Mitglied der österreichischen Bioethik-Kommission zu einem hochaktuellen Thema: Assistierter Suizid und Sterbehilfe. Dem Familienverband ist es ein Kernanliegen, dass Menschen Achtsamkeit geschenkt wird – gerade jenen, die einsam oder depressiv sind.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte im Dezember 2020 festgestellt, es sei verfassungswidrig, dass Assistierter Suizid verboten ist. Dem Gesetzgeber wurde ein Jahr eingeräumt, hier klare rechtliche Regelungen zu schaffen. Doch bis heute liegt kein Gesetzesentwurf vor. Wenn ein solches Gesetz nicht rasch vorbereitet wird und in Kraft tritt, ist Assistierter Suizid ab 1. Jänner gänzlich straffrei. Dem VfGH geht es konkret um die Streichung des fett gedruckten Passus aus dem Strafgesetzbuch (§78): „Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“

Zuerst gab es im Steinakirchner Pfarrhof eine aufwühlende Performance von Künstlern, die sich mit dem Thema auseinandersetzten. Eine zuversichtliche Kernaussage war, dass aus christlicher Sicht „niemand so tief fallen kann als in die Hand Gottes“. Danach folgte das Referat von Prof. Matthias Beck.

Dieser meinte, man solle den Vorschlag des Verfassungsgerichtshofs zunächst positiv aufnehmen und nicht gleich apodiktisch ablehnen – so wie es immer wieder die Position der Kirche sei. Aber es brauche ein geregeltes Verfahren. Beck glaubt nicht, dass sich die Gesetzesänderung bis zum Jahresende noch ausgeht. Die Diskussion über das Thema sei übrigens nicht neu, sie wurde schon oft durchdebattiert. Freilich gelte es, noch viele schwerwiegende Fragen zu klären: Wer besorgt das Gift? Wer führt den Tod herbei? Was heißt „Hilfeleis­tung“ zur Selbsttötung?

Auch die Autonomie des Patienten müsse bei der Frage der Assistierten Selbsttötung berücksichtigt werden, so der Referent, der an der Universität Wien Medizinethik lehrt: Es könnte Drucksituationen geben bei Themen wie Schmerzen, Einsamkeit, Zur-Last-Fallen, Kosten oder Erbe. Auch für Angehörige und Ärzte würde sich der Druck erhöhen. Man müsse die Ängste ernst nehmen, die zum Wunsch nach dem Tod führen: Alterskrankheiten, Kontrollverlust, Demenz, Einsamkeit, Sterben an Schläuchen, Schmerzen, Verlust an Autonomie. Auch die soziale Dimension habe sich verändert, weil es weniger Großfamilien gibt und weniger Menschen zuhause sterben können.

„Ich will so nicht mehr leben“ komme bei Menschen oft zum Ausdruck. Das unterscheide sich vom „Ich will nicht mehr leben“. Daher müsse man gesellschaftlich einiges unternehmen, etwa gegen die Vereinsamung. Es brauche Begleitung und Aufklärung. Alternativen müss­ten aufgezeigt werden sowie Auswege aus der Notsituation. In Österreich gilt: Jemanden, der sich selbst töten will, muss man davon abhalten, weil er gerade nicht frei ist und nicht selbstbestimmt handelt. Ziel müsse es immer sein, Selbsttötungen zu verhindern. Weiters bedürfe es zur Prävention von Selbsttötungen – Beck und andere Moraltheologen lehnen Begriffe wie Selbstmord strikt ab, weil Suizide nicht aus niederen Motiven, sondern aus Krankheit und Not heraus entstehen – u. a. folgender Maßnahmen: Hospize-Ausbau, Stärkung der Palliativ­medizin und psychologische und spirituelle Begleitung. Generell sei eine gute religiöse Gottesbeziehung hilfreich, um „sich selbst auszuhalten“. Dem Menschen müsse geholfen werden, das Leben auch in seiner letzten Phase anzunehmen und zur Reife kommen zu lassen.

Sollte Assistierter Suizid straffrei gestellt werden, bräuchte es eine genaue Dokumentation sowie ein strenges geregeltes Verfahren, in dem psychologisch und psychiatrisch festgestellt wird, dass der Tod der freie Wille eines Menschen ist; zweitens müsste ein Palliativmediziner über Alternativen aufklären; und drittens müsste ein Jurist bzw. Notar beigezogen werden. Für Beck sei klar, dass die Kirche an der Seite der Menschen stehe. Aus christlicher Sicht müsse man das Leben nicht künstlich verlängern, solle den Tod aber auch nicht künstlich herbeiführen. Der klinische Alltag sei oft, dass es eine Lebensverlängerung durch „Übertherapie“ gebe. Es entstehe oft die „groteske Situation“, so Beck, dass Menschen oft Angst vor dieser Übertherapie haben und sich deshalb töten wollen. Eine Lebensverlängerung um jeden Preis sei nicht erstrebenswert.

Es müsse möglich sein, über Selbsttötung nachzudenken, ohne sofort psychiatriert zu werden, denn der Einzelne und seine Gedanken müssten wahrgenommen werden. Endlichkeit müsse auch als Endlichkeit akzeptiert werden und es gelte, das Beste für den Sterbewilligen erreichen zu wollen.

Wo bleibt Beihilfe zum Leben?

Christof Planitzer vom diözesanen Kath. Familienverband lädt dazu ein, die Petition „Beihilfe zum Suizid erlaubt? Aber wo bleibt die Beihilfe zum Leben?“ von Franz-Joseph Huainigg zu unterzeichnen, die sich als Petition an die Regierung und das Parlament richtet. W. Zarl

Autor:

Wolfgang Zarl aus Niederösterreich | Kirche bunt

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