Leserbriefe
Recht auf Leben

Seit 1975 dürfen in Österreich Menschen mit Behinderung bis zum letzten Tag vor der Geburt abgetrieben werden. Die gesetzliche Regelung steht in §97 des österreichischen Strafgesetzbuches. Die Forderung der Bürgerinitiative #FAIRAENDERN nach einer Abschaffung dieses Gesetzes, der sogenannte eugenische Indikation, wurde 2021 im Nationalrat von zwei Parteien abgelehnt, weil sie angeblich Frauenrechte aushöhlt. Es gibt keine verlässlichen Zahlen, wie viele Menschen betroffen sind. Der Österreichische Behindertenrat und die Organisation Down Syndrom Österreich werden wissen, warum sie sich dieser Forderung angeschlossen haben. Mitgefühl mit Behinderten und ihren Angehörigen und das Bewusstsein, wie wertvoll sie für uns sind, ist gut und richtig. Es geht jedoch auch um Rechte. So sollten auch ungeborene Behinderte das gleiche Recht auf Leben haben wie alle anderen Mitbürger.

Günter Janz, Kindberg

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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