Vortrag
Menschenrechte und Frieden

Foto: Neuhold

Das Verhältnis von Frieden und Menschenrechten erörterte der Luzerner Sozialethiker Prof. Peter G. Kirchschläger in einem Vortrag der Reihe „Ethik des Friedens“ in Graz.

Die Menschenrechte seien ihrem eigenen Anspruch nach universal, sofern sie jedem Menschen als Menschen zukommen. In klassischen politisch-philosophischen Theorien werden sie aber oft metaphysisch über die allgemeine Menschenwürde, die Vernunft, die menschliche Natur etc. begründet. Derartige Denkmuster brächten die Gefahr einer allzu strengen Normierung mit sich. Nur wer den herrschenden Konzepten entspricht, könne dann ohne Einschränkungen Menschenrechte einfordern, die anderen vielleicht verwehrt bleiben.
Kirchschlägers Ansatz geht dagegen von der Verletzbarkeit des Menschen aus. Das Bewusstsein der je eigenen Verletzbarkeit führt den einzelnen Menschen dazu, sich vor Verletzungen zu schützen, bei Gewährleistung desselben Schutzes für andere. Dieser Argumentation zufolge gründen Menschenrechte nicht in der Vernunftnatur des Menschen. Weil jede(r) Einzelne sich als verletzbar erlebt, ergibt sich ein gemeinsames Interesse des Geschütztwerdens, das durch die Menschenrechte gewährleistet wird.

Die Vortragsreihe „Ethik des Friedens“ wurde vom Institut für Ethik und Gesellschaftslehre der Katholisch-Theologischen Fakultät Graz in Kooperation mit dem Afro-Asiatischen Institut und der Katholischen Hochschulgemeinde veranstaltet.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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