Unterricht
Gastfreundschaft im Religionsunterricht

Unterzeichnung (v. l.): Bischof Krautwaschl, Edwin Jung und Sophie Sautter, Fachinspektorin für den freikirchlichen Religionsunterricht in der Steiermark. | Foto: Neuhold
  • Unterzeichnung (v. l.): Bischof Krautwaschl, Edwin Jung und Sophie Sautter, Fachinspektorin für den freikirchlichen Religionsunterricht in der Steiermark.
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Neue Vereinbarung mit Freikirchen.

Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 wird aufbauend ab der 9. Schulstufe an AHS und BMHS der Pflichtgegenstand Ethik eingeführt, den alle Schülerinnen und Schüler besuchen müssen, die keinen Religionsunterricht besuchen. Wollen sie anstelle des Ethikunterrichtes lieber an einem anderen christlichen Religionsunterricht teilnehmen, muss dies durch zusätzliche rechtliche Vereinbarungen der Kirchen ermöglicht werden.
Daher haben Bischof Wilhelm Krautwaschl für die Diözese und Edwin Jung MA, Schulamtsvertreter des Rates der Freikirchen, für die Freikirchen Österreichs am 26. Mai eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Wichtig dabei ist, dass diese christlich-geschwisterliche Unterstützung keineswegs den konfessionellen Religionsunterricht „auflösen“ will, sondern in Ausnahmesituationen Hilfe anbietet.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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