Eine gute Nachricht für 80 Millionen Kinder

Als Meilenstein lobten kirchliche Hilfswerke den EU-Entscheid zum Lieferkettengesetz.

Erfreut über den mit großer Mehrheit und wenigen Abstrichen im Plenum des EU-Parlaments beschlossenen Entwurf zum Lieferkettengesetz äußerten sich jene Hilfswerke aus kirchlichem Umfeld, die sich schon seit Jahren vehement für dieses Regelwerk einsetzen. Von einem „wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Rechenschaftspflicht und Verantwortung in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten“ sprach Sigrid Kickingereder, die Vorsitzende der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar. Zwar sei der Text nicht perfekt, „er legt aber verbindliche Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltschutz fest und sieht auch ernsthafte Sanktionen vor, wenn diese verletzt werden“.

Dem Beschluss verbindlicher Regeln für Unternehmen entlang der globalen Lieferketten waren bis zur letzten Minute Vorstöße zu deren Abschwächung vorangegangen, die jedoch weitgehend erfolglos blieben. Als nächster Schritt stehen nun sogenannte Trialog-Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen an. Zu hoffen sei, dass dort Verbesserungen in Bezug auf Zugang zum Recht beschlossen würden, „wenn Menschen – insbesondere Kinder – durch verantwortungsloses unternehmerisches Handeln zu Schaden gekommen sind“, sagte Kickingereder. Für die fast 80 Millionen Kinder, die weltweit unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten, sei das Gesetz jedenfalls eine „gute Nachricht“.

Mit der Annahme des Kommissionsvorschlags sei die „erste Etappe auf dem Weg zu einem starken europäischen Lieferkettengesetz geschafft“, erklärte Reinhard Heiserer, Geschäftsführer von „Jugend Eine Welt“. Dieses Gesetz verpflichte Unternehmen, Menschenrechte, Umwelt und Klima entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu schützen. Nun gebe es eine Handhabe gegen die sich besonders am Beginn dieser Kette zutragenden Kinderrechtsverletzungen durch mehr Transparenz und Sorgfaltspflichten für Unternehmen. Eine Schattenseite sei jedoch die Tatsache, dass die Beweislast im Falle von Menschenrechtsverletzungen auf Seiten der Betroffenen bleibe.

Kathpress

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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