Kinderrechte
Dringender Nachholbedarf

Kinderrechte müssen auch für geflüchtete Kinder gelten, fordert die Katholische Jungschar.

Kirchliche Rückendeckung gibt es für die von der Kindeswohlkommission ausgesprochenen Empfehlungen an die Bundesregierung. So erklärte die Katholische Jungschar Österreichs (KJSÖ): „Der Bericht der Kindeswohlkommission zeigt, dass es bei der Umsetzung der Kinderrechte in Österreich dringenden Nachholbedarf gibt. Die Kinderrechte müssen für alle Kinder vollumfassend gelten – auch für geflüchtete Kinder.“ Der KJSÖ-Vorsitzende Martin Hohl forderte die „schnellstmögliche Umsetzung“ der Empfehlungen des von Irmgard Griss geleiteten Fachgremiums ein.

Der vorgelegte Kommissionsbericht „darf nicht in einer Schublade verschwinden“, sondern solle ein Anstoß für einen neuen Zugang im Umgang mit geflüchteten Kindern sein. Die Jungschar erachtet strukturelle Maßnahmen als dringend erforderlich, „um allen Kindern in Österreich besonderen Schutz zu garantieren und sicherzustellen, dass das Kindeswohl auch in Asylverfahren vorrangig berücksichtigt wird“. Der Bericht zeige auf, dass das Kindeswohl sowohl in der Unterbringung als auch bei Asylverfahren und Abschiebungen verletzt wird, kritisierte Hohl. Die Regierung dürfe diese Missstände nicht länger hinnehmen „und muss jetzt handeln“. Die Einführung von strukturellen Kindeswohlkriterien sowie ein umfassendes, unabhängiges Kinderrechte-Monitoring seien insbesondere in Asylverfahren zentral, um weitere Kinderrechtsverletzungen zu vermeiden.

Schon davor begrüßten Diakonie und Caritas den Bericht und sehen sich davon in ihrer Arbeit bestätigt. Die Kommission „mahnt überfällige Änderungen bei Asylverfahren ein“, stellte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser fest. Es müsse klar sein, dass Kinderrechte Vorrang haben und Kinder „eigenständige Träger von Rechten“ sind. Die Generalsekretärin der Caritas Österreich, Anna Parr, ortet einen „dringenden Handlungsbedarf in vielen Bereichen des Asyl- und Bleiberechts“. Insgesamt decke sich der Bericht mit den Erfahrungen der Caritas, dass internationale, europarechtliche und verfassungsrechtliche Verpflichtungen im Vollzug nur unzureichend und österreichweit vor allem uneinheitlich umgesetzt werden. Die Empfehlung, klare Richtlinien für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und das Bundesverwaltungsgericht zu erstellen, sollte rasch umgesetzt werden. Auch der Integrationsbeauftragte der Diözese Graz-Seckau Erich Hohl forderte die Politik auf, eine Verbesserung in die Wege zu leiten, „denn schutzbedürftigen Menschen und erst recht Kindern zu helfen und diese zu begleiten, ist Christenpflicht“.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ