Jungschar
Das Highlight im Jahr

Unter Einhaltung aktueller Corona-Regeln sollen Sommerlager heuer leichter möglich sein.

Nach abgespeckten Varianten oder einer Pause der traditionellen Jungscharlager in den Sommerferien 2020 aufgrund der Pandemie können diesen Sommer unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen wieder Lager stattfinden. „Für viele Jungscharkinder und Ministranten und Ministrantinnen sind die Sommerlager das Highlight im Jahr“, heißt es vonseiten der Katholischen Jungschar. Besonders nach über einem Jahr der Einschränkungen und Unsicherheiten, die für viele junge Menschen psychisch belastend waren, sei der Ausgleich am Sommerlager nötig.

Auch für die Eltern seien die Sommerlager eine wichtige Entlastung in der Ferienzeit. Von der Katholischen Jungschar heißt es dazu: „Gerade in diesem Jahr ist der Bedarf hoch, denn viele Eltern haben ihre Kinderbetreuungstage, ihren Urlaub und Zeitausgleich für die Zeit der Lockdowns und Quarantäne schon aufgebraucht.“ Die Jungscharlager der Kirche würden hier eine „gesicherte, leistbare und qualitätsvolle Kinderbetreuung“ bieten.

Die Katholische Jungschar kann derzeit noch nicht exakt beziffern, wie viele Jungscharlager diesen Sommer tatsächlich stattfinden werden, man gehe jedoch davon aus, „dass ein Großteil der Pfarren wieder ‚klassisch‘ auf Sommerlager fährt“. Vereinzelt gebe es auch Pfarren, die Alternativprogramme wie Tagesangebote ohne Übernachtung oder verkürzte Sommerlager durchführen würden.

Wenn Jungscharlager im Sommer durchgeführt werden, gilt es die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Nach der derzeitig geltenden Covid 19-Öffnungsverordnung vom 10. Juni sind Treffen von Gruppen der Kinder- und Jugendarbeit außerhalb des schulischen Kontextes mit bis zu 50 Teilnehmenden möglich. In den 50 Personen sind auch die betreuenden Gruppenleiterinnen und -leiter eingerechnet. Der Mindestabstand und das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist nicht notwendig, sofern dies so im Präventionskonzept festgelegt wird.
Zu Beginn jedes Sommerlagers müssen alle Teilnehmenden ab zehn Jahren einen „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ nach den 3G-Regeln erbringen, also getestet, geimpft oder genesen sein.
Diese Vorgaben gelten bis zum 30. Juni, danach kann es mit der neuen (bis Redaktionsschluss) noch nicht veröffentlichten Verordnung ab 1. Juli zu weiteren Änderungen kommen, die auch Sommerlager betreffen. Aufgrund der aktuellen Infektionslage geht die Katholische Jungschar derzeit nicht von Verschärfungen der Regelungen aus.

KATHPRESS

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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