Katholische Jugend und Jungschar geben bekannt:
Gruppenstunden und Lager wieder möglich

Jungscharlager (Archivbild) | Foto: Wolfgang Zarl
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Die Katholische Jugend und Jungschar der Diözese St. Pölten geben bekannt, dass nach dem monatelangen coronabedingten Lockdown Gruppenstunden nach derzeitigem Stand wieder möglich sind.

Dazu werden die „Pastoralen Leitlinien für pastorale Tätigkeiten und Versammlungen in den Pfarren“ und der Leitfaden für Feriencamps und außerschulische Jugendarbeit inkl. der 266. Verordnung zitiert. Für Jugend-, Erstkommunion Firm-, Jungschar- und MinistrantInnengruppen gilt es abzuwägen, ob die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen für die jeweilige Gruppe gewährleistet werden kann und ein Treffen unter diesen Voraussetzungen noch dem Zweck der Gruppe dient. Konkret: Wie kann man mit Kindern unter Wahrung des Abstandes spielen oder basteln. Vom Singen und Musizieren ist abzuraten.

Zentrale Punkte sind: mindes­tens ein Meter Abstand zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben; in geschlossenen Räumen Mund-Nasen-Schutz oder mindestens ein Meter Abstand bei fix zugewiesenen Sitzplätzen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

Viele praktische Tipps

Wichtiger Rat: „Bittet die Kinder und Jugendlichen eurer Gruppen, sich im Vorfeld bei euch anzumelden.“ Es dürfen nur Gesunde ohne Krankheitssymptome an den Treffen teilnehmen. Zu Beginn des Treffens sollen sich alle 30 Sekunden lang die Hände waschen. Wenn man sich drinnen trifft, soll nach 45 Minuten gelüftet werden. Es empfiehlt sich, die Gruppenstunde nach draußen zu verlagern. Beim Basteln soll darauf geachtet werden, dass genügend Materialen zur Verfügung gestellt werden (Stifte, Kleber, Scheren…), damit nicht zu viele Dinge von allen angegriffen werden. Auf alle Spiele mit Körperkontakt soll verzichtet werden. Weiters heißt es, Kinder und Jugendliche sollen eigene Trinkflaschen mitnehmen. Am Ende des Treffens müssen alle Gegenstände desinfiziert werden, die gemeinsam genutzt bzw. von allen berührt worden sind.

Sommerlager

Veranstaltungen im Sommer wie Mini-, Jungschar- oder Jugendlager, Bibelwochen, Wallfahrten usw. können unter den geltenden Bestimmungen der Bundesregierung durchgeführt werden mit maximal hundert Teilnehmern. Am 14. Juni teilten die zuständigen Ministerien mit, dass der Mindestabstand unter bestimmten Voraussetzungen fällt. Die Erleichterungen sind Teil der neuen Lockerungsverordnung für „betreute Ferienlager und außerschulische Jugendarbeit“, die mit 8. Juni in Kraft getreten ist. Kinder und Jugendliche müssen in Kleingruppen seitdem weder einen Mindestabstand einhalten noch eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen. Die Kleingruppen dürfen aus maximal 20 Kindern oder Jugendlichen bestehen. Voraussetzung ist die Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzeptes.

Für die Feier der Firmungen wird angeraten, diese um ein Jahr zu verschieben.
Rückfragen und Infos im Bereich Kinder und Jugend der Diözese St. Pölten: Tel. 02742/324-3351, E-Mail: kinder.jugend@kirche.at oder Web: http://kiju.dsp.at.

Autor:

Wolfgang Zarl aus Niederösterreich | Kirche bunt

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