Meinung
Wo bleibt die Beihilfe zum Leben?

Franz-Joseph Huainigg (55) war Behindertensprecher der ÖVP und ist Aktivist für den Lebensschutz. | Foto: Parlamentsdirektion/PHOTO SIMONIS
  • Franz-Joseph Huainigg (55) war Behindertensprecher der ÖVP und ist Aktivist für den Lebensschutz.
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Wenn ich mich im Fernsehen sehe, mit dem Beatmungsgerät, den Schläuchen, starr im Rollstuhl sitzend, erschrecke ich immer wieder: So behindert.

Und da verstehe ich auch, dass Leute zu mir sagen: „Mit so einer Behinderung würde ich nicht leben wollen.“ Ich beruhige sie dann: „Die Innensicht ist anders als die Außensicht. Ich führe ein glückliches, zufriedenes und selbstbestimmtes Leben mit der Unterstützung meiner Familie und meiner Persönlichen Assistent/innen.“ So wie viele andere Menschen mit Behinderungen auch.

Der VfGH hat am 11. 12. 2020 eine bedenkliche gesellschaftliche Weichenstellung durch die Öffnung der Beihilfe zum Suizid gelegt. Die Büchse der Pandora wurde geöffnet. Denn die Einschränkungen werden Schritt für Schritt gelockert, von der terminalen Lebensphase bis hin zur Beihilfe zum Suizid von Minderjährigen oder demenzerkrankten Menschen.

Der Hauptgrund für assistierten Suizid in den Niederlanden ist, anderen nicht mehr zur Last fallen zu wollen. Viele besorgte Bürger/innen mit und ohne Behinderungen sehen in der Straffreistellung des assistierten Suizides eine bedenkliche gesellschaftliche Entwicklung, da sie Menschen mit Behinderungen unter Druck setzen wird, sich für ihr „am Leben bleiben wollen“ rechtfertigen zu müssen.

Persönlichkeiten wie Kardinal Christoph Schönborn, die Präsidentin des Dachverbandes „Hospiz“ Waltraud Klasnic, die ehemalige Gesundheitssprecherin der SPÖ und Ärztin Elisabeth Pittermann oder auch der Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres wenden sich mit vielen Menschen mit Behinderungen in einem offenen Brief an den Nationalrat und an die Bundesregierung. Sie fordern eine Stärkung von Hospiz und Palliativmedizin und ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben durch Persönliche Assistenz, ausreichende Hilfsmittelversorgung und Deckung des Pflegebedarfs als Alternativen.

Der assistierte Suizid darf, wenn überhaupt, nur in der finalen Lebensphase, nicht geschäftsmäßig, nicht von Ärzt/innen und nicht in Alters-, Hospiz- und Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden.

Der Wunsch zu sterben ist ein Hilferuf bei Schmerzen, Einsamkeit und Perspektivlosigkeit. Hilfe ja, aber zum Leben!

Unterschreiben Sie bitte die Petition hier:
beihilfezumleben.at

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Autor:

Der SONNTAG Redaktion aus Wien & NÖ-Ost | Der SONNTAG

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