Änderung beim Strafgesetzbuch-Paragraf 78
"Sterbehilfe-Urteil ist ein Kulturbruch"
Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Lackner, reagiert mit Bestürzung auf das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Für unsere Kirche gilt weiterhin: „Der Mensch soll an der Hand eines anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben.“ Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Regelung gekippt, wonach Beihilfe zum Suizid strafbar ist. Der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, argumentierten die...