Neue Regelungen für Gottesdienste in Pandemie
Öffentliche Gottesdienste ab 7. Februar

In der Vorwoche haben wir an dieser Stelle berichtet, dass öffentliche Gottesdienste bis zum Ende des Lockdowns am 7. Februar ausgesetzt sind. Der diesbezügliche Beschluss der Österreichischen Bischofskonferenz ist allerdings nur bis 6. Februar wirksam. Sollten sich in der Zwischenzeit keine Änderungen ergeben, dann können Gläubige am Sonntag, 7. Februar, wieder an der Feier der Gottesdienste teilnehmen. Die Bischofskonferenz hat die Sicherheitsregeln für die Gottesdienste angepasst: Vorgeschrieben ist nun ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens zwei Metern. Während des gesamten Gottesdiens­tes ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Die gesamte Rahmenordnung ist auf der Homepage der Bischofskonferenz zu finden: https://www.bischofskonferenz.at/.

Autor:

Kirche bunt Redaktion aus Niederösterreich | Kirche bunt

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