Ende des Lockdowns
Langsame Rückkehr zur Normalität

Gesang ist wieder möglich: Beim Gemeindegesang muss eine FFP2-Maske getragen werden. Beim Chorgesang ohne FFP2-Maske ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. | Foto: Harald Oppitz / KNA
  • Gesang ist wieder möglich: Beim Gemeindegesang muss eine FFP2-Maske getragen werden. Beim Chorgesang ohne FFP2-Maske ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
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Mit Mittwoch, 19. Mai, tritt für die katholische Kirche eine neue Rahmenordnung in Kraft: Für Gottesdienste gilt weiterhin der Zwei-Meter-Abstand und das Tragen der FFP2-Masken; Erleichterungen gibt es beim Gemeinde- und Chorgesang; für Taufen, Erstkommunion, Firmungen und Trauungen gelten die selben Corona-Bestimmungen wie für öffentliche Gottesdienste.

Die Österreichische Bischofskonferenz hat die neuen Regelungen am Dienstag, 18. Mai, veröffentlicht. Die neue Rahmenordnung gilt österreichweit für den Bereich der katholischen Kirche und setzt die Vereinbarung um, die die Kirchen und Religionsgesellschaften am 14. Mai mit der zuständigen Kultusministerin Susanne Raab geschlossen haben. Im folgenden kurz zusammengefasst die wichtigsten Eckpunkte. Die gesamte Rahmenordnung ist abrufbar unter Rahmenordnung der Bischofskonferenz

Gottesdienste. Bei der Feier öffentlicher Gottesdienste gilt wie bisher ein Zwei-Meter-Mindest­abstand für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, zudem ist eine FFP2-Maske während des gesamten Gottesdienstes zu tragen – sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Schwangere und Kinder bis zum 6. Lebensjahr; Kinder von sechs bis 14 können statt der FFP2-Maske auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Mindestabstand von zwei Metern darf dann unterschritten werden „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert“, wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. In diesem Fall ist immer eine FFP2-Maske zu tragen. Gottesdienste sollen weiterhin „in der gebotenen Kürze“ gefeiert werden, und ein „Willkommensdienst“ soll darauf achten, dass Abstände eingehalten und Menschenansammlungen verhindert werden.

Kommunion. Anders als zuletzt können jetzt die Worte „Der Leib Christi – Amen“ beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen werden. Die Mundkommunion ist „nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird“.
Gesang. Anders als zuletzt ist der Gemeindegesang mit FFP2-Maske in reduzierter Form jetzt wieder möglich. Dabei sollte auf das Gloria, den Kehrvers zum Antwortpsalm, den Ruf vor dem Evangelium, das Sanctus und ein zum Tag bzw. Fest passendes Lied „nicht verzichtet werden“.
Chorgesang im Gottesdienst ist möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird (geimpft, getestet oder genesen). Beim Singen ohne FFP2-Maske ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Für die Proben von Kirchenchören gelten dieselben Bestimmungen wie für Vereine. Diese sind abrufbar unter den Empfehlungen des Chorverbandes

Sakramente. Konnten Taufen und Trauungen zuletzt nur „im kleinsten Kreis“ stattfinden, so gelten jetzt für sie – genauso wie für Erstkommunionen und Firmungen – die allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste. Zusätzlich ist bei diesen besonderen Feierformen ein Präventionskonzept verpflichtend. Details betreffen beispielsweise das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung eine FFP2-Maske tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass ein Spalier der Gäste nur im Freien unter Einhaltung des Zwei-Meter-Abstands gebildet werden kann. Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender die FFP2-Maske an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen.

Beichte: Weiterhin kann die „Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum“, in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; „andernfalls ist das Tragen von FFP2-Masken notwendig“.

Als wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen gilt die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für jeden Gottesdienst „aus einmaligem Anlass“, der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Für Gottesdienste soll es weiterhin ein Kontaktpersonenmanagement geben, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblätter ausgefüllt werden, die 28 Tage aufzubewahren sind.

Autor:

Kirche bunt Redaktion aus Niederösterreich | Kirche bunt

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