4. Lockdown
Keine öffentlichen Gottesdienste bis 7. Februar

Für das persönliche Gebet sind die Kirchen in Österreich geöffnet.  | Foto: encierro – stock.adobe.com
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In Absprache mit Kultusministerin Susanne Raab haben die Kirchen und Religionsgesellschaften die bisher geltenden Corona-Vereinbarung verlängert: Analog zu den allgemein geltenden Ausgangsbeschränkungen werden die öffentlichen Gottesdienste vorerst bis zum Ende der ers­ten Februarwoche ausgesetzt. Wie es danach weitergeht, wird entsprechend den gültigen neuen allgemeinen Regelungen vereinbart, hieß es in einer Aussendung des Ministeriums.

Die neue Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz entspricht inhaltlich jener vom 17. November für den zweiten bzw. dritten Lockdown. Die Bischöfe betonen darin, dass die Kirchen weiterhin für das persönliche Gebet offen stehen. Zulässig sind Feiern von Gottes­diens­ten im kleinsten Kreis mit höchstens fünf bis zehn im Vorhinein namentlich festgelegten Personen (inkl. Vorsteher) stellvertretend für die ganze Gemeinde. Dabei müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten. Auch bei diesen kleinen Feiern gelten die Corona-Sicherheitsmaßnahmen.

Feiern der Taufe und Trauung sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Bei Begräbnissen sind bis zu 50 Personen zugelassen. Die Beichte ist derzeit nur außerhalb des Beichtstuhls möglich. Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss der Besuch im Vorfeld mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Bei allen Feiern gelten die geltenden Corona-Sicherheitsmaßnahmen.

Die Bischöfe laden alle Gläubigen ein, daheim Gottesdienst zu halten und sich im Gebet zu verbinden. Dafür können Gottesdienstübertragungen im Radio, Fernsehen oder auf Livestream bzw. Videomeetings genutzt werden (siehe auch Programm auf den Seiten 22 und 23 jeder „Kirche bunt“-Ausgabe). Für die Zeit des Lockdowns wird in „Kirche bunt“ in Kooperation mit den Pastoralen Diensten der Diözese St. Pölten wieder jede Woche eine Anleitung für die Feier des Gottesdienstes zu Hause bereitgestellt. Siehe Seite 10.

Autor:

Kirche bunt Redaktion aus Niederösterreich | Kirche bunt

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