Corona-Krisenbewältigung
Priester dürfen wieder zu Besuch kommen

Bei seelsorglichen Besuchen sind die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln zu beachten.
 | Foto: Elisabeth Fürst
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Ab sofort dürfen wir – unter Einschränkungen – wieder die Messe mitfeiern und am Sonntag in die Kirche gehen. Weitere konkrete Richtlinien, die das kirchliche Leben über die Heilige Messe hinaus betreffen, stehen fest.

Prinzipiell gilt für alle pfarrlichen Aktivitäten außerhalb von Gottesdiensten eine erlaubte Anwesenheit von derzeit maximal 10 Personen, unter Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygienemaßnahmen und bei Verwendung eines Mund-Nasen- Schutzes.

Nachgehende Seelsorge von Priestern

Nachgehende Seelsorge in Betrieben, Altenheimen, Betreuungseinrichtungen, Krankenanstalten etc. ist entsprechend den Vereinbarungen mit den jeweiligen Hausleitungen möglich. Bei seelsorglichen Hausbesuchen im Privatbereich sind die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln zu beachten.

Bibelrunde, Gebetskreis, Ehevorbereitung, Tischeltern-Treffen
Diese Form von Zusammenkünften ist gerade in kleineren Formaten sinnvoll. Es gibt in fast jeder Pfarre ausreichend große Räume, damit die erforderlichen Abstände eingehalten werden können.

Sitzungen und Besprechungen mit Haupt- und Ehrenamtlichen, z.B. PGR-Sitzungen, Seelsorgeteams, Ausschüsse, Sozialkreise, Leitungsteams
Sind ab sofort wieder zulässig. Es ist dabei darauf zu achten, dass gefährdete Personen geschützt werden (z.B. durch die Zuschaltung über Handy oder Video), dass die Hygienevorschriften eingehalten und Räume gewählt werden, die entsprechende Abstände zwischen den Personen ermöglichen.

Pfarrbüros, Parteienverkehr
Der Parteienverkehr ist entsprechend der Raumgröße möglich, gegebenenfalls können Personen nur einzeln eintreten. Es ist darauf zu achten, dass die Büros mit geeigneten Schutzvorrichtungen (Sichtschutz, Desinfektionsmittel, Masken, etc.) ausgestattet werden.

Kinder- und Jugendgruppen, Erstkommuniongruppen, Firmgruppen, Ministrantengruppen
Sind möglich. Es gilt aber abzuwägen, ob die Einhaltung der Rahmenbedingungen für die jeweilige Gruppe gewährleistet werden kann und ein Treffen unter diesen Voraussetzungen noch dem Zweck der Gruppe dient. Konkret: Wie kann man mit Kindern unter Wahrung des Abstandes spielen, basteln usw. Vom Singen und Musizieren ist abzuraten.

Pfingstlager, Sommerlager und mehrtägige auswärtige Veranstaltungen
Die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zu Covid-19 lassen bisher noch keine klaren Schlüsse über die Regelungen bezüglich Sommerlager zu. Konkretere Regelungen dazu werden seitens der Bundesregierung erst in etwa 4 Wochen (Ende Mai/Anfang Juni) erwartet.

Autor:

Der SONNTAG Redaktion aus Wien & NÖ-Ost | Der SONNTAG

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