Diözese St. Pölten
Neue Statuten für Frauenkommission

Mag. Andreas Steinmetz, Mag. Monika Liedler, Magdalena Ganster, Bischof Alois Schwarz, Irmgard Bayrhofer, Danja Kloibhofer BA MA, MMag. Barbara Taubinger und GV Dr. Christoph Weiss. (v.l.) | Foto: Diözese St. Pölten
  • Mag. Andreas Steinmetz, Mag. Monika Liedler, Magdalena Ganster, Bischof Alois Schwarz, Irmgard Bayrhofer, Danja Kloibhofer BA MA, MMag. Barbara Taubinger und GV Dr. Christoph Weiss. (v.l.)
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Die Frauenkommission der Diözese St. Pölten hat neue Statuten. Zentrale Aufgabe der Kommission bleibt demnach die Beratung des Diözesanbischofs, der nunmehr selbst Teil des Gremiums ist, in allen Fragen, die Frauen in der Diözese betreffen. Darüber hinaus dient sie als Plattform für den Austausch über Anliegen von Frauen im kirchlichen Leben, greift aktuelle Themen auf und erarbeitet Vorschläge für konkrete Maßnahmen und Entscheidungen, wie es in einer Aussendung der Diözese hieß.

Mit den neuen Statuten der Frauenkommission setze die Diözese St. Pölten „ein klares Zeichen der Wertschätzung des spezifischen Beitrags von Frauen in ihrer Teilhabe an der Gemeinschaft und an der Sendung der Kirche“.

Die neuen Statuten wurden im Auftrag von Diözesanbischof Alois Schwarz von einer Arbeitsgruppe, der auch drei Mitglieder der bisherigen Frauenkommission angehörten, entwickelt: Anna Rosenberger (ehemalige Vorsitzende der Frauenkommission), Magdalena Ganster (Pastoralassistentin) und Irmgard Bayrhofer (Betriebsrat der Zentralangestellten); weiters gehörten Monika Liedler (Vorsitzende der Katholischen Frauenbewegung der Diözese St. Pölten), Barbara Taubinger (Abteilungsleiterin Museum & Denkmalpflege), Danja Kloibhofer (Fachinspektorin), Andreas Steinmetz (Abteilungsleiter Pfarren & Lebenswelten) und Generalvikar Christoph Weiss der Gruppe an.

Frauen aus Kirche,
Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur.

In einem mehrere Sitzungen umfassenden Entwicklungsprozess evaluierte die Arbeitsgruppe, wie bereits 2020 vorgesehen, die bisherigen Statuten und befasste sich mit den Aufgaben, der Zusammensetzung und der Arbeitsweise des Gremiums. Die Statuten wurden im Diözesanblatt vom 1. Mai 2026 publiziert. Sie lösen die Statuten ad experimentum von 2020 ab.

Ein besonderes Augenmerk legen die neuen Statuten laut Aussendung auf eine vielfältige Zusammensetzung der Kommission: Neben Vertreterinnen aus kirchlichen Bereichen sollen auch Frauen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur eingebunden werden, um sicherzustellen, dass unterschiedliche Perspektiven und Lebenssituationen in die Beratungen einfließen.

In nächster Zeit werden die in den Statuten genannten Organisationen ihre Vertreterinnen nominieren. Die konstituierende Sitzung der neu zusammengesetzten Frauenkommission ist für den Herbst geplant.

Autor:

Kirche bunt Redaktion aus Niederösterreich | Kirche bunt

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