15. Sonntag im Jahreskreis | 11. Juli 2021
Kommentar

Wer ist bevollmächtigt?
In unseren Seelsorgeräumen bildet jeweils ein Priester zusammen mit zwei „Handlungsbevollmächtigten“ das Leitungsteam. Nach einigen bürokratischen Winkelzügen hat man diesen Begriff eingeführt, der offenbar kirchenrechtlich unbedenklich, dafür aber völlig unaussprechlich ist. Außerdem verleitet er zu der Schlussfolgerung, dass in der Kirche nur handeln darf, wer eine amtliche Bevollmächtigung in Händen hält. Aber sind nicht alle Getauften und Gefirmten zum Handeln bevollmächtigt?
In unserem Zukunftsbild haben wir uns ausdrücklich von der Vorstellung verabschiedet, dass Kirche eine Institution ist, die von oben herab Gebote und Verordnungen erlässt, zugunsten der Vision einer subsidiären Gemeinschaft, die Menschen ermächtigt und befähigt, eigenverantwortlich ihren Glauben zu leben und als Glieder der Kirche zu handeln.
Allerdings gibt auch Jesus seinen Jüngern eine Vollmacht. Doch das wird kein Dekret und kein Titel gewesen sein, sondern die feste Zusage: Vertraut allein darauf, dass die Kraft und der Geist Gottes in euch wirken, und lasst euch davon leiten. Begegnet den Menschen mit einem offenen Geist, der ihnen hilft, ihre eigenen Begabungen und ihre eigene Berufung zu entdecken, und nicht bepackt mit einem Vorrat an Rezepten, Strategien und fertigen Lösungen. Geht in dem Bewusstsein los, dass ihr selbst zuerst Empfangende, Lernende und Beschenkte seid, nicht Belehrende und Gebende. Lasst euch vom Geist des Vertrauens und Zutrauens leiten, der die Kraft hat, die „unreinen“ Geister der Angst, des Misstrauens und der Verdächtigungen zu zerstreuen.

Alfred Jokesch

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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