Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
Inklusion: Kein Luxus, sondern Menschenrecht
- V. l.: Karl Immervoll (KABÖ), Barbara Bühler (Armutsnetzwerk) und Martin Hetzendorfer (Verein Zuversicht).
- Foto: KABÖ
- hochgeladen von Kirche bunt Redaktion
Zum „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ am 3. Dezember machten Katholische Arbeitnehmer:innen Bewegung Österreich, das Niederösterreichische Armutsnetzwerk und der Verein Zuversicht auf die mangelnde Inklusion von Personen mit Behinderung aufmerksam.
Eigentlich sollten die Dinge anders sein: Bereits 2008 verpflichtete sich die Republik Österreich darauf, Menschen mit Behinderung – angeboren oder im Laufe des Lebens erworben – volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Realität aber sieht anders aus. Noch immer stehen Menschen mit Behinderung viele Hürden im Weg zu einem selbstbestimmten Leben. „Behindert ist, wer behindert wird, und es wird Zeit, die Hürden, die Menschen mit Behinderungen in den Weg gelegt werden, abzubauen“ sagte die stellvertretende Obfrau des Armutsnetzwerks Barbara Bühler im Zuge einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Katholischen Arbeitnehmer:innen Bewegung Österreich (KABÖ) und dem Verein Zuversicht.
Gerade beim Thema Wohnen zeige sich, dass noch viel getan werden müsse, da die staatlichen Hilfen nicht ausreichen würden, um diesen integralen Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens zu ermöglichen, so Bühler. Hohe Miet- und Energiepreise sowie die Tatsache, dass Wohnbeihilfen anteilig von der Sozialhilfe abgezogen werden, verschlimmern die Situation für die Betroffenen. 22 Prozent der Menschen, die auf Leistungen der Sozialhilfe oder Mindestsicherung angewiesen sind, seien durch eine Behinderung beeinträchtigt. Kürzungen im Sozialbereich würden diese Bevölkerungsgruppe besonders treffen, erläutert Bühler.
„Eigenständige sozialrechtliche Absicherung bleibt Personen mit Behinderung verwehrt.“
Gleichzeitig werde aber auch die Möglichkeit zum eigenen Gelderwerb stark beeinträchtigt, macht Karl A. Immervoll von KABÖ deutlich. Menschen mit Behinderungen könnten zwar eine Beschäftigung in geschützten Werkstätten oder Tagesstätten finden, diese werde aber nicht entlohnt, stattdessen erhalten die Personen ein Taschengeld, das bundesweit durchschnittlich 66 Euro betrage. Weil diese 66 Euro aber nicht als Lohn gelten, wird damit auch keinerlei Anspruch auf Pensionsleistungen, Urlaub oder gar Krankenversicherung begründet. „Eine eigenständige sozialrechtliche Absicherung bleibt Personen mit Behinderung also verwehrt“, führt Immervoll aus. Das aber widerspricht der von Österreich unterzeichneten Konvention: Darin sind eine eigenständige Existenzsicherung sowie eine umfassende sozialversicherungsrechtliche Absicherung als verbindliches Ziel vorgegeben.
Regress noch immer zu leisten
Hinzu kommt noch, dass von den Familien Betroffener noch immer der sogenannte „Regress“ zu leisten ist, also ein Kostenbeitrag für die Arbeit in einer Tagesstätte. „Das behindert Teilhabe und ist ein Zeichen fehlender Wertschätzung, sowohl im Hinblick auf die Leistung von Menschen mit Behinderungen als auch ihrer Angehörigen“, sagt Martin Hetzendorfer, selbst Vater eines Sohnes mit Behinderung und Obmann des Vereins Zuversicht. Während für alle anderen Bevölkerungsgruppen der Regress abgeschafft ist, wird im Fall der Behinderung trotz vielfältiger Interventionen in Niederösterreich daran festgehalten.
Es bestehen schon Modelle, die diesen Problemen entgegenwirken. Sie befinden sich aber nach wie vor auf Projektbasis und sind weit davon entfernt, eine allgemeine gesetzliche Regelung zu werden. Armutsnetzwerk, KABÖ und der Verein Zuversicht sind sich einig, dass der positive Impetus dieser Projekte genutzt werden kann und muss, um den von der Republik gesetzten Ansprüchen gerecht zu werden. Matthias Wunder
Autor:Kirche bunt Redaktion aus Niederösterreich | Kirche bunt |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.