Konstantin der Große

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Geschichtliches & Wissen
Die vor 1.700 Jahren erstmals in einem Rechtstext festgehaltene Sonntagsruhe ist auch heute in vielen Staaten Bestandteil der Verfassung. Im Bild eine entsprechende Regelung in der Weimarer Verfassung des Deutschen Reichs 
vom 31. Juli 1919. | Foto: Foto: Harald Oppitz/KNA

Erlass des Kaisers am 3. März 321
Sonntagsruhe wurde vor 1.700 Jahren Gebot

Der römische Kaiser Konstantin war es, der am 3. März des Jahres 321 nach jüdischem Vorbild die Sonntagsarbeit gesetzlich einschränkte und den Tag für Richter, Händler und die Stadtbevölkerung zum öffentlichen Ruhetag machte. Brötchenverkauf am Sonntagmorgen, Einkaufsbummel in der City und Freizeitkleidung statt Festtagsoutfit: Der Sonntag ist nicht mehr das, was er mal war. Wenn Städte zu verkaufsoffenen Sonntagen einladen, wenn der Online-Händler Amazon an Adventsonntagen Zehntausende...

  • 24.02.21
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