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Überlegungen zum Kopftuchverbot

Die Freiheit der Gewissensentscheidung ist uns als altkatholische Kirche ein wichtiger Wert, der allen Überlegungen zugrunde liegt. Daher verwehren wir uns gegen jede übergriffige Entscheidung oder Handlung, egal aus welchem politischen, religiösen oder kulturellen Lager sie kommt.

Wenn sich erwachsene, religionsmündige Frauen frei dafür entscheiden, sich mit Kopftuch oder Schleier zu verhüllen, ist das als Ausdruck ihrer religiösen Einstellung zu respektieren. Dass sich allerdings unmündige Mädchen frei dafür entscheiden können, stellen wir in Frage. Wenn Kinder gezwungen sind, in der Öffentlichkeit religiöse Symbole zu tragen, kann das ihre freie Entwicklung einschränken.

Wir sind aus folgenden Gründen gegen ein Kopftuchverbot für Kinder an Schulen: Es kann die Mädchen in Loyalitätskonflikte bringen, wenn sich zwischen den Lehrpersonen und ihren Eltern eine Diskrepanz auftut. Es könnte das Verhältnis der LehrerInnen zu Eltern mit anderem kulturellen Hintergrund erheblich stören, wenn sie Verstöße zur Anzeige bringen müssten. Sollte es zu Strafzahlungen kommen, könnten ganze Familien von Armut bedroht sein. Die Integration der Mädchen kann durch ein Kopftuchverbot nicht erzwungen werden.
Wir verurteilen entschieden alle Aktivitäten selbsternannter SittenwächterInnen, egal welcher politischen und kulturellen Orientierung sie angehören. Stattdessen befürworten wir den geduldigen interkulturellen und interreligiösen Dialog, um Konflikte zwischen Kulturen und unterschiedlichen Überzeugungen zu lösen und Integration zu ermöglichen.

Bischöfin Mag.a Maria Kubin MA
Altkatholische Kirche Österreich

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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