Österreichische Bischofskonferenz
Abtreibung ist keine Gesundheitsdienstleistung

Österreichs Bischöfe: „Europa braucht ein klares Ja zum Leben, ein Ja zur werdenden Mutter und ein Ja zum ungeborenen Kind, damit es Zukunft hat.“ | Foto: iStock/dip2000
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  • Österreichs Bischöfe: „Europa braucht ein klares Ja zum Leben, ein Ja zur werdenden Mutter und ein Ja zum ungeborenen Kind, damit es Zukunft hat.“
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Österreichs Bischöfe tagten im Rahmen ihrer traditionellen Sommerversammlung in Mariazell. Bei den Gesprächen standen besonders bioethische Fragen im Mittelpunkt: der Wert des Lebens am überraschenden Beginn bis hin zu seinem natürlichen Ende.

„Europa braucht klares Ja zum Leben“: Das ist der Grundtenor der österreichischen Bischöfe zu einer Eingabe an das Europäische Parlament. Der Bericht des kroatischen Abgeordneten Predrag Matic über „Die Situation der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in der EU im Rahmen der Frauengesundheit“ soll dort am 23. Juni zur Diskussion und Abstimmung vorlegt werden. Darin fänden sich neben wichtigen Fragen des Schutzes der Frauen auch fragwürdige Positionierungen „im hochsensiblen Bereich der Abtreibung“, so die Bischöfe.
Gemeinsam mit den anderen Bischofskonferenzen in der Europäischen Union halten die heimischen Bischöfe fest: „Die menschliche Gesundheit ist ein Kernanliegen der katholischen Kirche. Das Plädoyer für die Freigabe der Abtreibung als Gesundheitsdienstleistung lehnt sie ab, zumal die Kompetenz im Gesundheitsbereich fast ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten und nicht bei der EU liegt.“ Die Bischofskonferenz hält außerdem den falschen Behauptungen des Matic-Berichts entgegen: „Kein internationaler Vertrag oder Menschenrechtsvertrag kennt ein ‚Recht auf Abtreibung‘ und sieht eine damit einhergehende Verpflichtung der Mitgliedsstaaten vor.“
In einer Erklärung im Anschluss an ihre Sommervollversammlung in Mariazell betonen die Bischöfe: „Europa braucht ein klares Ja zum Leben, ein Ja zur werdenden Mutter und ein Ja zum ungeborenen Kind, damit es Zukunft hat.“ Weiterhin garantiert bleiben müsse das Recht, dass medizinische Einrichtungen und das dortige Personal aus Gewissensgründen die Mitwirkung an einer Abtreibung verweigern können. Dieses Recht hat die EU in ihrer Grundrechte-Charta verankert.

Suizidprävention als Gesundheitsziel
Ein weiteres Thema bei der Bischofsversammlung war die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, das bisherige Verbot der Hilfe zur Selbsttötung aufzuheben. Die Bischöfe appellieren an den Gesetzgeber, restriktive Maßnahmen zu setzen, die verhindern, dass aus der rechtlichen Möglichkeit zum assistierten Suizid ein „inneres Sollen“ wird. Erzbischof Franz Lackner, der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, betont einmal mehr, dass die Bischöfe die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes innerlich nicht mittragen könnten, auch wenn man es hinnehmen müsse.

Erzbischof Franz Lackner
Erzbischof Franz Lackner: „Jeder Mensch ist es wert, geschützt zu werden.“

Lackner hebt als notwendigsten Punkt für die Zukunft hervor: „Suizidprävention muss weiterhin das erklärte staatliche Gesundheitsziel bleiben.“ Suizide seien existenzielle Tragödien, „sie reißen tiefe Wunden in den Hinterbliebenen“. Nachsatz: „Jetzt kommen wir in die seltsame Situation, dass es einen guten und einen schlechten Suizid gibt.“ Zur Suizidprävention zählten auch die flächendeckende, wohnortnahe und leistbare Palliativ- und Hospizversorgung sowie psychosoziale Begleitung in Krisensituationen „für alle, die sie brauchen, bis hin zu einem Rechtsanspruch“, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Suizidwillige müssten vor der Einflussnahme Dritter geschützt werden und es brauche eine verlässliche Diagnose und Prognose ihrer Krankheit, eine verpflichtende Beratung über die konkreten Möglichkeiten der Palliativ- und Hospizversorgung sowie das Angebot einer psychotherapeutischen Beratung.

Im Dienst des Lebens
Weiters fordern die Bischöfe, dass Suizid-Assistenz weder als Leistung von Ärzten noch sonst eines Gesundheits- oder Pflegeberufs klassifiziert werden darf. Diese stünden „im Dienst des Lebens und nicht des Todes“. Niemand dürfe zudem zur direkten oder indirekten Mitwirkung an einem Suizid gedrängt werden; weder als Privatperson noch als organisatorische Einheit wie etwa Krankenhausträger oder Pflegeheime.
Die Bischöfe wären lieber bei der früheren Rechtslage in Österreich geblieben. Diese habe dem Anliegen Rechnung getragen, „dass jeder Mensch es wert ist, geschützt zu werden“. Erzbischof Lackner: „Anfang und Ende des Lebens sind ausgezeichnete Momente des Lebens selbst, die in eine andere Wirklichkeit hineinweisen. Je mehr sich der Mensch anmaßt, Anfang und Ende unter eine von Interessen geleitete Machbarkeit zu stellen, desto mehr wird auch die Lebenszeit dazwischen geschwächt.“ Die Bischöfe versuchen nun, im Gespräch mit allen politischen Parteien bzw. auch vielen einzelnen Abgeordneten, Überzeugungsarbeit zu leisten.

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Der SONNTAG Redaktion aus Wien & NÖ-Ost | Der SONNTAG

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