Wissen Sie es?
Ist das Freitagsopfer noch aktuell?

Aschermittwoch und Karfreitag sind für Katholiken und Orthodoxe strenge Fasttage mit "einmaliger Sättigung" und dem Verzicht auf Fleisch. Darüber hinaus besteht aber auch an allen übrigen Freitagen weiterhin das Gebot des "Freitagsopfers", wenn auch in gemilderter Form. | Foto: iStock_Sonja Rachbauer
  • Aschermittwoch und Karfreitag sind für Katholiken und Orthodoxe strenge Fasttage mit "einmaliger Sättigung" und dem Verzicht auf Fleisch. Darüber hinaus besteht aber auch an allen übrigen Freitagen weiterhin das Gebot des "Freitagsopfers", wenn auch in gemilderter Form.
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Am kommenden Freitag wird des Kreuzestodes Jesu Christi gedacht. Für evangelische Christen zählt der Karfreitag zusammen mit Ostern zu den höchsten Feiertagen des Jahres, für Katholiken und Orthodoxe ist er ein strenger Bußtag mit absolutem Verzicht auf Fleisch. Aber was und wann darf man am Karfreitag essen?

Die Verpflichtung zum Fasten betrifft Erwachsene vom 18. bis zum 60. Lebensjahr. Der Verzicht auf Fleisch gilt für alle ab 14. Entschuldigt ist, wer durch Krankheit, auf Reisen, am fremden Tisch oder durch schwere körperliche Arbeit daran gehindert ist. Was an diesem Tag gegessen wird, ist regional sehr verschieden und reicht von Fischspeisen, über Gemüse, bis hin zu „Eiernockerl“.
     Die Bezeichnung Karfreitag stammt aus dem Althochdeutschen, dort bedeutet das Wort „Kara“ soviel wie Klage, Kummer und Trauer. So soll der Karfreitag auch am Speiseplan an den Tod Christi erinnern und nicht zum Fischgelage mit Lachs und Kaviar werden. Weiters soll auf jegliches „lautes Handwerk“, auf Tanz oder Musikveranstaltungen verzichtet werden. Immerhin verstummen in diesen drei Trauertagen auch die Kirchenglocken! - Denn wie man die strengen Fastengebote umgehen konnte, wurde schon im Mittelalter ausprobiert. Weil Fisch „erlaubt“ war, bereicherte in Klöstern etwa ein saftiges Bibersteak – weil dieser vorwiegend im Wasser lebt – den Fastenspeisezettel.

Fleischfasten an jedem Freitag

Doch neben dem Karfreitag gelten nach dem Kirchenrecht auch alle Freitage, die nicht auf ein Hochfest fallen, als Bußtage, was den Verzicht auf Fleisch einschließt. Allerdings hat die Österreichische Bischofskonferenz 1996 festgelegt, dass „die Art des Opfers in die freie Entscheidung des einzelnen Christen fällt. Es kann ein Werk der Nächstenliebe oder ein Verzicht sein. Neben der bisher geübten Enthaltung von Fleischspeisen können und sollen die einzelnen Gläubigen, aber auch christliche Familien und Gruppen neue Formen des persönlichen ,Freitagsopfers‘ suchen und üben: z.B. konkrete Not ausfindig machen und helfen, sie zu beheben; sich einschränken im Genuss von Tabak und Alkohol; das Wirken der Caritas unterstützen, etwa durch deine ,Freitagsspende‘; sich für andere Menschen Zeit nehmen und dergleichen mehr“.

Kirchliche Speisenvorschriften
Im Gegensatz zu den Juden und Muslimen gibt es im Christentum keine Speisenvorschriften. Wir dürfen essen, was wir wollen. Allerdings sollten wir uns überlegen, woher unser Essen kommt und dankbar dafür sein – was wir etwa im Tischgebet ausdrücken. Überlegen wir im Supermarkt daran weniger einzukaufen? Denken wir an das Leid der Tiere in Massentierhaltung? Und: Wie sorgsam gehen wir auch sonst mit der Schöpfung um?

Autor:

Wolfgang Linhart aus Wien & NÖ-Ost | Der SONNTAG

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