Patientenverfügungen
Vatikan-Kritik an "Wegwerfkultur" am Lebensende

Patientenverfügungen sind eine Möglichkeit, die der Vatikan begrüßt. | Foto: Roland Mühlanger / picturedesk.com
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Die römische Glaubenskongregation bezeichnet lebensverkürzende Maßnahmen als Zeichen einer "Wegwerfkultur".

Aus Sicht des Vatikan bleiben aktive Sterbehilfe und assistierter Suizid weiter ethisch verboten. In einem am 22. September veröffentlichten Papier bekräftigt die Glaubenskongregation die katholische Lehre, nach der solche Schritte die ethischen und rechtlichen Grenzen der Selbstbestimmung überschreiten.

Zugleich wendet sich die Vatikanbehörde gegen einen „unverhältnismäßigen und entmenschlichenden Einsatz von Technologien“, vor allem in den kritischen Phasen des Lebens. Das 23 Seiten umfassende Schreiben auf Italienisch trägt den Titel „Samaritanus bonus“ („Der barmherzige Samariter“).

Lebensverkürzende Maßnahmen seien Zeichen einer „Wegwerfkultur“ und keine Lösungen für die Probleme todkranker Patienten, heißt es in dem als „Brief“ bezeichneten Dokument, das die Unterschriften von Glaubenspräfekt Kardinal Luis Ladaria Ferrer und dem Sekretär der Kongregation, Erzbischof Giacomo Morandi, trägt. Das Schreiben betont die unaufgebbare Würde des Menschenlebens „auch in seinen extremen Phasen des Leidens und Todes“. Schmerz und Tod könnten nicht die letzten Kriterien sein, nach denen sich die Menschenwürde bemesse, so die Glaubensbehörde.

In komplexen Gesundheitssystemen drohe das Verhältnis zwischen Arzt und Patient auf technische und vertragliche Aspekte reduziert zu werden. Dieses Risiko bestehe vor allem in Ländern, in denen man Beihilfe oder gar gewerbsmäßige Hilfe zum Suizid sowie Tötung auf Verlangen legalisiere.

Hinter dem Verlangen von Schwerkranken nach einer Beendigung ihres Lebens stehe fast immer der Ruf nach Hilfe und Liebe, so das Schreiben weiter. Die Antwort darauf müsse in Beistand und Zuneigung liegen. Faktoren bei einem Todeswunsch seien auch nicht behandelte Schmerzen, Mangel an „menschlicher und christlicher Hoffnung“ und unzureichende psychologische und spirituelle Betreuung.

Legitim ist es aus Sicht der katholischen Kirche, solche Maßnahmen abzulehnen, die nur eine geringfügige und schmerzhafte Lebensverlängerung bewirken. Ein Verzicht auf unverhältnismäßige Therapien könne in Achtung vor dem Willen der sterbenden Person erfolgen. Das Dokument verweist auf die Möglichkeit von Patientenverfügungen.

Am Umgang mit Leid kritisiert der Vatikan eine verengte Auffassung von Lebensqualität und ein falsches Verständnis von Mitgefühl, ferner einen Individualismus, der andere als Last betrachtet. Angst vor Leiden und Tod seien Hauptursachen für den Versuch, die „Ankunft des Todes zu kontrollieren“ und zu managen.

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Der SONNTAG Redaktion aus Wien & NÖ-Ost | Der SONNTAG

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