Hinweise zur Umsetzung der Rahmenordnung in der Kirchenmusik
Darf bei Gottesdiensten gesungen werden?

Chorgesang in Vor-Corona-Zeiten. | Foto: Gossmann

Die österreichische Kirchenmusikkommission veröffentlichte Hinweise zur korrekten Umsetzung der Maßnahmen bei der Feier von Gottesdiensten im Bereich der Kirchenmusik.

Da Gemeindegesang ein wichtiger Bestandteil von liturgischen Feiern sei, solle nicht gänzlich darauf verzichtet werden. Angeraten wurde jedoch, dass Kantoren und kleinste Gruppen (bis vier Sänger) in Stellvertretung der Gemeinde singen. Auch beim Beten und Singen soll der Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bei Problemen damit soll auf das Mitsingen verzichtet werden. Gesungen werden sollen das Gloria (wenn vorgesehen), der Antwortpsalm, der Ruf zum Evangelium sowie das Sanctus.

Instrumentalmusik bevorzugt. Zur Eröffnung, während der Gabenbereitung und Kommunion bzw. am Ende der Messe soll vermehrt Instrumentalmusik erklingen. Gesang in kleinsten Gruppen ist möglich, wenn der Ort dafür baulich vom Rest der Gemeinde getrennt ist und die Distanzregeln zwischen den Musizierenden eingehalten werden. Während des Singens kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden. Chorgesang ist derzeit nicht möglich.

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Redaktion martinus aus Burgenland | martinus

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