Leben beginnt nicht erst mit der Geburt
Kinder haben Rechte – bereits im Mutterleib

Foto: iStock/Linda Epstein
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Mehr als 30 Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention fordert die „aktion leben österreich“, dass ungeborene Kinder unter den Schutz der Kinderrechte gestellt werden. „Es ist höchste Zeit Kinder in ihrer Gesamtheit zu sehen, sagt Martina Kronthaler, Generalsekretärin der aktion leben österreich: „Und da gehört der Anfang des Lebens und damit die Schwangerschaft ganz einfach dazu. Das Leben beginnt nicht erst mit der Geburt.“

Es gehört für eine werdende Mutter und einen werdenden Vater zu den schönsten Momenten in der Schwangerschaft: Sie legen ihre Hand auf den kugelrunden Bauch und spüren, wie das Baby gegen die Hand drückt, wie es sich geradezu in die Hand hineinschmiegt. „Kinder sind schon vor der Geburt empfängliche, empfindsame Wesen“, sagt Martina Kronthaler im Gespräch mit dem SONNTAG: „Das merken wir in Situationen wie dieser. Und wir wissen es mittlerweile auch aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher Erkenntnisse über die vorgeburtliche Zeit.“ Es sei daher geradezu unlogisch, die Kinderrechte heute nicht auch auf die Zeit vor der Geburt anzuwenden.

Ein Meilenstein

Grundsätzlich war die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 1989 ein Meilenstein in der Geschichte. Insgesamt 54 Artikel listet sie auf – darunter das Recht auf gewaltfreie Erziehung, das Recht auf Spiel und Freizeit, oder das Recht auf Beteiligung und Gehört-Werden. 54 Artikel, die klar festhalten, dass Kinderrechte Menschenrechte sind. Rechte, die nicht verliehen werden, nicht verdient werden, sondern die jedem Kind zustehen.

Alle Staaten der Welt – mit Ausnahme der USA – haben die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Die konkrete Umsetzung der Kinderrechte ist den jeweiligen Staaten überlassen und fällt deshalb manchmal besser – und manchmal schlechter aus.

Weltweit hat die Kinderrechtskonvention geholfen, das Leben von Kindern zu verbessern. Denn die Kinderrechte gelten für alle Kinder – unabhängig ihres familiären, sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Hintergrundes.

Ungeborene Kinder werden in der Konvention nicht ausdrücklich erwähnt. Sie sind aber auch nicht ausdrücklich ausgenommen. Der deutschen Delegation gelang es in der Präambel der Konvention einen Passus durchzusetzen, der einen angemessenen rechtlichen Schutz vor und nach der Geburt einmahnte. Und der Artikel 24 der Kinderrechtskonvention schreibt eine angemessene Gesundheitsfürsorge für die Mütter fest – vor und nach der Geburt.

In Hinblick auf ungeborene Kinder muss man zudem festhalten, dass die Kinderrechte in einer sehr turbulenten Zeit verabschiedet wurden. „Die Kinderrechte sind in jener Zeit entstanden, als das Thema Schwangerschaftsabbruch und die rechtliche Regelung dazu gerade intensiv und heiß diskutiert wurden“, sagt Martina Kronthaler. In all diesen Diskussionen sei es um die Frauen, um das Recht der Frauen gegangen, selbstbestimmt über ihren Körper zu entscheiden. Das ungeborene Kind in den Blick zu nehmen, stand damals nicht im Fokus.

Umdenken gefordert

Aber was würde es eigentlich konkret ändern, wenn wir die Kinderrechtskonvention heute konsequent auch auf die Zeit vor Geburt anwenden würden? „Es müsste tatsächlich ein Umdenken in unserer Gesellschaft einsetzen“, davon ist Martina Kronthaler überzeugt: „Ich denke dabei etwa an das Recht eines Kindes, so gesund wie möglich zu leben und medizinisch versorgt zu werden, an das Recht, soweit wie möglich seine Eltern zu kennen und mit ihnen zu leben oder an das Recht, nicht verkauft oder gehandelt zu werden.“

Wenn wir etwa allein diese Kinderrechte ernst nehmen, dann müssten wir ganz anders auf die Bedürfnisse der Kinder vor der Geburt eingehen, sagt Martina Kronthaler und macht diesen Gedanken am Beispiel der Leihmutterschaft deutlich: „Ein Grundbedürfnis eines Kindes ist eine kontinuierliche, sichere Bindung. Nicht erst seit der Bindungsanalyse wissen wir, dass Bindung schon im Mutterleib beginnt. Leihmutterschaft verstößt gegen dieses Bedürfnis, da das Kind nach der Geburt sofort von der Mutter getrennt wird.“ Das Kind verliere damit bei einer Leihmutterschaft durch die Übergabe an die bestellenden Eltern seine erste wichtigste Bezugsperson, seine ganze bisher vertraute Welt. „Das ist im höchsten Maße traumatisierend für das Kind und prägend für sein ganzes Leben“, sagt Martina Kronthaler: „Das Kind kennt den Herzschlag der Mutter, die es ausgetragen hat, es kennt den Geruch der Mutter und es sucht danach. Alle Anpassungsleistungen, die ein Kind nach der Geburt erbringen muss, gelingen normalerweise nur, weil es eben die Person um sich hat, die es schon sein ganzes Leben lang – und das ist zu diesem Zeitpunkt nun mal die Schwangerschaft - kennt.“

Leihmutterschaft verstoße zudem auch gegen das Kinderrecht gehandelt und verkauft zu werden. „Bei einer Leihmutterschaft bestellen Eltern ein Kind bei einer fremden Frau. Das Kind wird damit Gegenstand eines Vertrages. Es wird genau ausgemacht, wie das Kind ,geliefert‘ werden muss, nämlich gesund. Wenn das Kind nicht gesund ist, wird die Frau, die das Kind austrägt, oft gezwungen, einen Schwangerschaftsabbruch zu machen. Wenn eine Krankheit oder eine Behinderung übersehen wird, dann wird es in der Regel von den Bestelleltern gar nicht mitgenommen.“

Wer Leihmutterschaft also konsequent im Hinblick auf die Kinderrechte zu Ende denke, müsse sie damit sofort verbieten und im Prinzip auch unter Strafe stellen.

Gesellschaft würde stärker

Wir verlieren nichts, wenn wir die Kinderrechte auch auf die Zeit vor der Geburt ausdehnen, sagt Martina Kronthaler: „Ich denke, dass wir als Gesellschaft insgesamt davon profitieren würden, Kindern vor der Geburt Rechte einzuräumen. Ich bin etwa fest davon überzeugt, dass es, wenn wir mit ungeborenen Kindern sensibel umgehen, unsere Gesellschaft stärker macht.“ In Hinblick auf einen Schwangerschaftsabbruch etwa, erhofft sich Martina Kronthaler sogar einen Gewinn. „Wenn wir in diesem Zusammenhang nicht nur die Frau und ihr Recht auf Selbstbestimmung, also über sich selbst zu entschieden, sehen, sondern auch das ungeborene Kind und seine Würde, dann denke ich, würde es uns dazu veranlassen, wesentlich mehr Schwangerenberatung anzubieten. Wir würden Mittel und Wege finden, die Umstände zu verändern, die dazu führen, dass es für Frauen manchmal so schwierig ist, ein Kind zur Welt zu bringen.“

Nicht umsonst heiße es, die Humanität einer Gesellschaft kann man daran erkennen, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht. „Und wir wissen nun mal, die schwächsten Mitglieder sind alte, sterbende Menschen und ungeborene Kinder. Generell könnte ein Umdenken in Sachen Kinderrechte damit zu einer konstruktiven Kraft führen, die wesentlich mehr als derzeit darauf achtet, wie es Kindern und Eltern gut gehen kann.“

Autor:

Andrea Harringer aus Wien & NÖ-Ost | Der SONNTAG

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