Vor 160 Jahren berichtet die Wiener Kirchenzeitung
Verordnung gegen zu lange Chormessen

Über eine Verordnung gegen zu lange Chromessen berichtet die Wiener Kirchenzeitung bereits 1861 | Foto: Zeitungs-Archiv
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  • Über eine Verordnung gegen zu lange Chromessen berichtet die Wiener Kirchenzeitung bereits 1861
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Auch das gab es offenbar schon immer: Regens chori, die sich ausgiebig (und für manche Gläubige wohl  zu ausgiebig) der Kirchenmusik widmeten.
Deshalb war bereits am 30. Jänner 1861 in der Wiener Kirchenzeitung über eine Verordnung „gegen lange Chormessen“ zu lesen, die Kardinal Erzbischof Engelbert von MECHELN erlassen hatte. Der Text der Verordnung war allerdings in Latein verfasst und damit nur für die Priester und Theologen - damals allerdings die Hauptadressaten der Wiener Kirchenzeitung - lesbar. Dort stand:

"Alle Gesänge zum Einzug, zur Gabenbereitung, während des Hochgebetes und der Kommunion dürfen nicht zu lang sein. Der Priester darf durch sie nicht bei der Feier der Hl. Messe unterbrochen werden. Dasselbe gilt für den Gesang des Gloria, des Glaubensbekenntnisses aber auch für alle Gesänge zur Vesper. Eine Messe darf nicht länger als eine Stunde, eine Vesper nicht länger als dreiviertel Stunden dauern, da zu lange Gottesdienste der Andacht der Gläubigen abträglich sind."

Autor:

Wolfgang Linhart aus Wien & NÖ-Ost | Der SONNTAG

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