Wie aus Anton Franz wird
Ordensleute und ihre Namen

Beim Ordenseintrit erhalten Novizen oft nicht nur ein geistliches Gewand, sondern auch einen Ordensnamen.  | Foto: kathbild.at/Rupprecht
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Wer in einen Orden oder eine geistliche Gemeinschaft eintritt, erhält traditionell einen Ordensnamen. Dieser tritt dann nach außen an die Stelle des bürgerlichen Namens. Doch steht der künftig auch im Reisepass?

Seit vielen Jahrhunderten ist es Tradition, dass Ordensgemeinschaften ihren Novizen beim Eintritt einen Ordensnamen geben, der in der Regel auch nach außen an die Stelle des bürgerlichen Namens tritt.

Das hat sowohl praktische Gründe in der Gemeinschaft, um Verwechslungen zu verhindern, als auch psychologische: Der neue Vorname macht die entscheidende Veränderung im Leben des Menschen deutlich. – Im Pass steht allerdings weiterhin der bürgerliche Name und er muss auch bei Amtsgeschäften oder auf der Bank verwendet werden.

Der neue Vorname wird traditionell vom Ordensoberen vergeben und soll zeigen, dass der Ordensangehörige von Gott in besonderer Weise gerufen ist. Siehe Jesaja 62,2-4: „Man ruft dich mit einem neuen Namen, den der Mund des Herrn für dich bestimmt.“

Gewählt wird meist der Name eines Heiligen, wobei dieser dann auch als Schutzpatron gilt. – Mittlerweile ist es allerdings vielfach üblich, dass der Novize selbst einen Namen wählen oder mehrere Vorschläge, darunter den eigenen Taufnamen, machen darf. So war es etwa auch bei unserem Erzbischof, der beim Eintritt in den Dominikanerorden seinen Taufnamen „Christoph“ gewählt, also diesen beibehalten hat.

Im Gegensatz zu den Männerorden tritt der Familienname bei den Frauenorden hingegen oft sogar völlig in den Hintergrund. – Junge religiöse Gemeinschaften verzichten allerdings immer öfter auf diese Tradition und ergänzen den bürgerlichen Namen nur mehr durch Schwester und die Ordensabkürzung

Autor:

Wolfgang Linhart aus Wien & NÖ-Ost | Der SONNTAG

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