Coronavirus hat Auswirkungen auf das kirchliche Leben
Öffentliche Gottesdienste ab Montag ausgesetzt

Nach einer Vorgabe von Bischof Alois Schwarz sind die Weihwasserbecken in den Pfarren der Diözese St. Pölten zu leeren. | Foto: Harald Oppitz/KNA
  • Nach einer Vorgabe von Bischof Alois Schwarz sind die Weihwasserbecken in den Pfarren der Diözese St. Pölten zu leeren.
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Die rasante Verbreitung des Coronavirus in Österreich hat zu neuen Maßnahmen auch innerhalb der katholischen Kirche geführt. Wie die Kathpress meldete, wurden nach einem Treffen von Vertretern der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften mit Bundeskanzler Sebastian Kurz, Kanzleramtsministerin Susanne Raab, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer vereinbart, dass öffentliche Gottesdienste und Versammlungen ab Montag, 16. März, weitgehend ausgesetzt werden. Kirchliche Familienfeiern wie Taufen oder Hochzeiten werden verschoben. Die vereinbarten Maßnahmen dienen dem besonderen Schutz der älteren und besonders gefährdeten Menschen und sollen für die nächsten Wochen Gültigkeit haben.

Erst am Mittwoch, 11. März, hatte – nach der Veröffentlichung der Corona-Präventionsmaßnahmen der Bundesregierung – Bischof Alois Schwarz für die Diözese St. Pölten neue Detailbestimmungen erlassen, die nun für die Zeit bis 15. März gelten. Demnach dürfen bei Gottesdiensten in Kirchen nicht mehr als 100 Menschen mitfeiern, im Freien nicht mehr als 500. Von der Sonntagspflicht erteilte der Bischof die Dispens, „sollte der Besuch des Sonntagsgottesdienstes aufgrund der derzeitig notwendigen Umstände nicht möglich oder angeraten sein“. Zudem wurden angeordnet, dass alle pfarrlichen und überpfarrlichen Veranstaltungen in den Pfarren, „unabhängig von der Anzahl der Beteiligten“, abzusagen sind.

Als weitere Maßnahmen wurden angeordnet:

  • Mund- und Kelchkommunion sind aus Präventionsgründen verboten. Die Kelchkommunion ist für Konzelebranten, Diakone und KommunionhelferInnen verboten.
  • Die Kommunionspendung hat nur durch eine einzige Person zu erfolgen.
  • Die Weihwasserbecken sind zu leeren.
  • Der Friedensgruß durch Handreichung ist in diesem Zeitraum zu unterlassen.


Zudem verweist die Diözese auf bereits empfohlene Hygienemaßnahmen im Gottesdienst:

  • Sorgfältiges Händewaschen.
  • Priester, Diakone, Wortgottesfeier-LeiterInnen und KommunionhelferInnen sollen im Krankheitsfall (z. B. Verkühlung, Husten oder Schnupfen) auf die Ausübung ihres liturgischen Dienstes in Gottesdiensten verzichten.
  • Die Tücher zur Reinigung von Kelchen und Schalen sowie die Tücher für die Händewaschung sollen nach jedem Gottesdienst gewechselt werden. Türklinken und Handläufe in und am Kirchengebäude sowie häufig berührte Oberflächen wie die Oberseite der Kirchenbänke sind generell in Zeiten erhöhten Infektionsaufkommens re- gelmäßig zu reinigen.

Ebenfalls erinnert Bischof Alois Schwarz an das Gebet in den Fürbitten für Kranke, Pflegende, die Apotheker- und Ärzteschaft und all jene, die sich derzeit in besonderem Maß für das Gemeinwohl einsetzen. Zudem bittet die Diözesanleitung alle Gläubigen, insbesondere Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko (höheres Lebensalter, Vorerkrankung), sich vorsichtig zu verhalten und besonders zu schützen. Hingewiesen wird auch auf die Möglichkeit, Gottesdienste über Medien (Radio, TV, Internet) mitzufeiern.

Am Nachmittag des 10. März hatte die österreichische Bundesregierung verschärfte Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus bekannt gegeben. So sollen u. a. Außen-Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern und Veranstaltungen in Gebäuden mit über 100 Teilnehmern bis Anfang April abgesagt werden, teilten Bundeskanzler Sebastian Kurz und Gesundheitsminister Rudolf Anschober mit. Innenminister Karl Nehammer erklärte bei der Pressekonferenz, dass Verstöße gegen die Auflagen bei Veranstaltungen als Straftatbestand gälten, denn schließlich bedeute dies, „nicht dabei mitzuwirken, dass sich eine Epidemie nicht ausbreitet“, so der Innenminister. Bundeskanzler Kurz betonte, die Regelung betreffe auch Familienfeiern wie etwa Hochzeiten. Veranstalter sollten auch bei einem Nicht-Erreichen der Höchstgrenzen eine Absage erwägen, wo dies sinnvoll sei: „Alles, was in den nächsten Wochen an Kontakt reduziert werden kann, hilft der ganzen Gesellschaft“, so der Bundeskanzler.

Das Coronavirus sorgt in vielen Ländern der Welt für Maßnahmen. Massiv betroffen ist Italien, wo am 8. März gemäß eines Regierungserlasses alle „zivilen und religiösen Feiern“ ausgesetzt wurden. Bis 3. April werden auch keine öffentlichen Gottesdienste mehr gefeiert. Diese „äußerst starke Einschränkung wird von Seel­sorgern, Pries­tern und Gläubigen mit Schmerzen und Schwierigkeiten angenommen“, heißt es in einer Erklärung der Italienischen Bischofskonferenz. Die Maßnahme der Regierung werde von der Kirche nur akzeptiert im Willen, ihren Teil zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beizutragen.

Betroffen von den Maßnahmen ist auch der Vatikan: Mittlerweile wurde entschieden, dass der Petersdom, der Petersplatz oder auch die vatikanischen Museen bis einschließlich 3. April für Touristen gesperrt bleiben. Das öffentliche Mittagsgebet des Papstes war am 8. März erstmals nur per Video zu sehen. „Ich bin im Gebet den Menschen nahe, die unter der gegenwärtigen Coronavirus-Epidemie leiden, und all denen, die sich um sie kümmern“, sagte Papst Franziskus in der Live-Übertragung. Auch die Generalaudienzen des Papstes sollen auf die gleiche Weise wie das Angelus-Gebet live auf dem Internetportal „Vatican News“ und von kirchlichen Fernsehsendern übertragen werden. Zudem wird der Papst bis 15. März die Frühmessen im Gästehaus Santa Marta ohne Teilnahme von Gläubigen alleine feiern.

Maßnahmen in anderen Ländern

So finden u. a. auch in der Slowakei auf Regierungsanordnung bis vorerst 23. März keine öffentlichen Gottesdienste mehr statt. In Tschechien verhängte die Regierung ein Verbot für Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern. Die Maßnahme betreffe auch alle Gottesdienste sowie etwa Pilgerfahrten, teilte die Bischofskonferenz in Prag mit. Besonders scharfe Maßnahmen hat Israel erlassen, wo zuletzt für nicht-israelische Reisende u. a. aus Deutschland, Frankreich, China und Österreich ein Einreiseverbot erlassen wurde. Das palästinen­sische Gesundheitsministerium hat die Schließ­ung sämtlicher Kirchen, Moscheen und Bildungseinrichtungen angeordnet. So auch für die Geburtskirche.

Autor:

Kirche bunt Redaktion aus Niederösterreich | Kirche bunt

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