Im Archiv gestöbert
Drei Urkunden zur Geschichte des Stephansdoms

Linke Seite des prächtig kolorierten Doppelblattes aus der Schedel'schen Weltchronik mit der Stadtansicht von Wien.  | Foto: Diözesanarchiv Wien
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  • Linke Seite des prächtig kolorierten Doppelblattes aus der Schedel'schen Weltchronik mit der Stadtansicht von Wien.
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Das Wiener Diözesanarchiv verwahrt drei Urkunden zur Geschichte des Albertinischen Chores und des gotischen Erweiterungsbaus von St. Stephan. Annemarie Fenzl, ehemalige Archivleiterin, erklärt den Inhalt und die Hintergründe.

Feierliche Ablassurkunde, 5. November 1339, Avignon

Die Erzbischöfe Nerzes Manasgardensis und Johannes Rossensis, die Bischöfe: Sergius Polensis, Petrus Montismarani, Gracia Dulcinensis, Thomas Tiniensis, Petrus Calliensis, Andreas Coronensis, Bernardus Ganensis, Nicholaus Nazariensis, Salamnnus Wormacensis und Petrus Assernensis verleihen allen, welche nach reumütiger Beichte an gewissen Festen die Pfarrkirche des hl. Stephanus in Wien, Passauer Diözese, andächtig besuchen und die etwas zum Bau des neuen Chores usw. beitragen, einen Ablass von 40 Tagen.

Im Jahre 1339 war wohl auch die Innenausstattung des Chorbaues (Albertinischer Chor) so weit vorangeschritten, dass die Fertigstellung des Werkes abzusehen war. Nun galt es, noch einmal alle Kräfte zusammenzuspannen und das Volk auf die Bedeutung und das große Ereignis der Weihe des neuen Chores vorzubereiten. Zu diesem Zweck bemühte man sich eigens um eine besonders feierliche Ablassurkunde, welche am 5. November 1339 von zwei Erzbischöfen und zehn Bischöfen, die sich zu dieser Zeit eben am päpstlichen Hof in Avignon aufhielten, ausgestellt wurde. Hier konnte das Volk nun explizit hören, dass insgesamt zwölf Bischöfe allen jenen, welche die Pfarrkirche des hl. Stephanus in Wien andächtig besuchen und vor allen jenen, „qui specialiter ad opus novi chori et opus novi tabernaculi ibidem in quo corpus Christi reservatur adiutrices porrexerint manus“, die also zum Bau des neuen Chores und des neuen Tabernakels, worin das Allerheiligste aufbewahrt wird, beitragen, einen Ablass von 40 Tagen verleihen. Nach einer im Volk überlieferten Ansicht, die allerdings von der Kirche nie unterstützt wurde, galt eine Ablassurkunde als umso wertvoller, je mehr Ausstel-ler sie aufwies. Die Ablässe von je 40 Tagen pro Bischof wurden gewissermaßen addiert und man kam somit auf eine beträchtliche Anzahl von Tagen. - Aber abgesehen davon ist anzunehmen, dass die Menschen, das fast vollendete Werk vor Augen, gerne und reichlich gaben.

Ablassurkunde von 1339 © Diözesanarchiv Wien

Die Ablassurkunde von 1339 war auch in ihrer äußeren Erscheinung prächtig ausgeführt, sie wurde wohl in der Kirche öffentlich ausgestellt und dann im Kirchenschatz deponiert. Sie zeigt in einer prächtig ausgeführten U-Initiale im Mittelraum die „Passio b(ea)ti. steh(an)i. prothom(arthy)ris“. - Zwei Männer mit spitzen (Juden)hüten bedeckt, sind im Begriffe, schwere Steine auf den vor ihnen stehenden Stephanus zu schleudern, welcher, in ein rotes, an der Halsöffnung goldbordiertes, pluvialeähnliches Gewand gehüllt, das von rotem Nimbus umgebene Haupt und die Hände, von welchen eine weiße Mappula herabhängt, zu einer aus den Wolken ragenden Hand empor-hebt, mit den auf einem Spruchband ersichtlichen Worten: „Ecce video coelos apertos“. - Im linken Strich des U sitzt Saulus, einen blauen, in eine Kugel endenden Stab in der Hand, als der spätere hl. Paulus durch einen blauen Nimbus gekennzeichnet. Im rechten Strich der Initiale kniet eine männliche Figur in blauem Ober- und braunem Unterkleide, das Haupt mit der großen Tonsur geziert, die auf dem Spruchband befindlichen Worte betend: „Exaudi me clamantem ad te“, - wahrscheinlich der Vermittler des Ablasses, eventuell der damalige Pfarrer von St. Stephan, Albert von Hohenberg.

Diese Urkunde, die in besonders eindrucksvoller Weise auf die Bedürfnisse einer neuen Kirche hinweist, ist zugleich ein schönes Beispiel für den Avignonensischen Dekorationsstil, welche in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts seine Blütezeit erlebte.

Ablassurkunde zur Chorweihe, 23. April 1340, Wien

Petrus, Bischof von Marcopolis, verleiht über Bitten der Pfarrangehörigen der Wiener Pfarrkirche allen, welche am Jahrestag der Weihe des Chores der genannten Kirche des hl. Stephanus, die an dem obigen Tage durch den Bischof von Passau, unter der Assistenz des Ausstellers vorgenommen wurde, oder an den Festen der Altarpatrone andächtig die Kirche besuchen, einen Ablass von vierzig Tagen.

Ablassurkunde von 1340 © Diöezesanarchiv Wien

Im Frühjahr des Jahres 1340 rüstete man schließlich zur Weihe des neuen Chores und wählte dafür den ersten passenden Termin nach der Fastenzeit, den ersten Sonntag nach Ostern, den weißen Sonntag. Aus dieser, am Tag der Kirchweihe, dem 23. April, von einem der Mitkonsekratoren, Bischof Petrus von Marcopolis ausgestellten Ablass-urkunde erfahren wir unmittelbar auch den Namen des weihenden Bischofs, nämlich jenes Albert von Passau, der einst auch Pfarrer von St. Stephan gewesen war. Außer dem Tag der Kirchweihe, dem 23. April, hebt der Bischof auch die Feste der Altarpatrone besonders hervor und bedenkt sie mit Ablässen.
Die feierliche Weihe des neu erbauten Chores, gemeinsam mit sechs Altären, setzte den Schlussstrich unter nahezu vierzigjähriges Planen und Bauen.

Grundsteinlegungsurkunde zum hoch- und spätgotischen Erweiterungsbau von St. Stephan, 9. Juli 1359, Wien

Rudolf, „Phallencz Erczherczog“ von Österreich usw. und seine Gemahlin Kathrein von Böhmen beurkunden, dass sie zwecks Erweiterung der ihrem Patronate unterstehenden Pfarrkirche St. Stephan zu Wien, die der Herzog zu einer Propstei und zu einem „Tum“ machen wolle, am 11. März 1359 den ersten Spatenstich zur neuen Grundfeste getan und am 7. April desselben Jahres den ersten Stein der Grundfeste gelegt haben. Sie bestimmen ferner, dass alles, was der genannten Kirche an Gütern, Gülten, Kleino-dien oder sonstigem wie immer gearteten Besitz gewidmet werde, auf ewig bei der-selben zu verbleiben habe. Eine lange Zeugenreihe, angeführt von den drei Brüdern des Herzogs, Friedrich, Albrecht und Leopold, soll die Bedeutung der Verfügung unterstreichen. Grundsteinlegungsurkunde 1359 © Diözesanarchiv Wien

Das feierliche Zeremoniell des ersten Spatenstiches und der Grundsteinlegung zum hoch- und spätgotischen Ausbau St. Stephans, der den Hochturm und das Langhaus umfassen sollte, durch Rudolf IV. und seine Gemahlin Katharina fiel nicht von ungefähr mitten in den Prozess der Gründung des exemten Kollegiatkapitels. Der prachtvolle Dom sollte gleichsam den Bischof nach Wien „herziehen“. Es waren aber nicht rein machtpolitische Überlegungen, die den Herzog bewegten, sondern - wie N. Grass formuliert - ein „Wettstreit vor Gott und den Menschen“. Hand in Hand mit diesem Vorhaben gingen Rudolfs IV. Bestrebungen, den Gottesdienst in seiner Kirche feierlich zu gestalten. So verpflichtet sich zum Beispiel mit Datum vom 10. August 1359 das Stift Melk, dass sein Abt alljährlich am Fronleichnamstag in der Pfarrkirche zu St. Stephan, auch wenn sie zur Kollegiata erhoben werden sollte, die Frühmesse in pontificalibus halte. Ähnliches ist auch von anderen Stiften überliefert.

Nach den Plänen des Herzogs sollte die Allerheiligenkirche nicht nur Bischofssitz, sondern darüber hinaus als Pfalzkirche auch Heiligtum seines Hauses und historische Weihestätte der großen Vergangenheit des Landes werden.

Über den Akt der Grundsteinlegung, der vielleicht in der Nähe des heutigen hohen Turmes vorgenommen wurde, berichtet ein im Jahr 1448 angelegtes Schatzkammerinventar von St. Stephan, worin es heißt: „Item ain silbreine kandel (vermutlich eine Maurerkelle) von herzog Rudolffen herkomen do er den neuen turn hat angehebt zu paun...“ Nach dem Vermerk einer späteren Hand wurden im Jahr 1496 Kandl und Haue zu einem Salvatorbild und Weihbrunnkessel umgegossen. Das genannte Kandl wird schon in Inventaren des späten 14. Jahrhunderts unter den von Rudolf herstammenden Kirchenschätzen erwähnt.

Annemarie Fenzl
ehemalige Leiterin des Diözesanarchivs Wien

Autor:

Der SONNTAG Redaktion aus Wien & NÖ-Ost | Der SONNTAG

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